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Zuständiger Fachdienst: Straßenverkehr
Telefonische Sprechzeiten:
Mo: 09.00 - 12.00
Di: 09.00 - 12.00
Mi: 09.00 - 12.00
Do: 09.00 - 12.00 und
14.00 - 16.00
Fr: 09.00 - 12.00
Hinweis: Für einzelne Dienstleistungen gibt es gesonderte Öffnungszeiten! Diese sind in den jeweiligen Dienstleistungen zu finden.
Bewohner-Parkausweis beantragen
Allgemeine Informationen
Öffnungszeiten für das Beantragen vom Bewohner-Parkausweis:
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Achtung! Man bekommt nur einen Bewohner-Parkausweis, wenn man in einem Bewohner-Parkgebiet wohnt. Hier gibt es eine Übersicht über die Bewohner-Parkgebiete:
So kann man den Bewohner-Parkausweis beantragen:
- Schriftlich mit der Post
- Schriftlich mit E-Mail
- Vor Ort persönlich mit einem Termin
- Vor Ort von einer Person mit Vollmacht
Hinweis: Man kann den Bewohner-Parkausweis auch online beantragen.
Man kann dann online die Unterlagen hochladen.
Voraussetzungen
Wer seinen Hauptwohnsitz in einem Bewohner-Parkgebiet hat, kann für sein Fahrzeug (höchstens 3.800 kg schwer) einen Bewohner-Parkausweis beantragen.
Man bekommt nur einen Bewohner-Parkausweis, wenn man in einem Bewohner-Parkgebiet wohnt. Hier gibt es eine Übersicht über die Bewohner-Parkgebiete:
Hinweis: Man bekommt nur einen Parkausweis, wenn man keinen privaten Stellplatz hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
Oder persönliche Daten,
wenn man den Parkausweis online beantragt - Fahrzeugschein
Dazu sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil I.
Oder Kennzeichen des Fahrzeugs,
wenn man den Parkausweis online beantragt - Negative Stellplatz-Bescheinigung
- Eine Nutzungserklärung vom Fahrzeughalter, wenn der Antragsteller nicht der Fahrzeughalter ist.
- Eine Vollmacht, wenn man den Parkausweis nicht selbst beantragt.
Dokumente zum Herunterladen:
Welche Gebühren fallen an?
Das kostet der Bewohner-Parkausweis:
- Ab 2026:
Für ein Jahr: 150,00 Euro - Ab 2027:
Für ein Jahr: 180,00 Euro
So bezahlt man den Bewohner-Parkausweis:
- Wenn man den Parkausweis abholt: bar oder mit EC-Karte.
- Wenn man den Parkausweis online beantragt hat: Bankeinzug mit Einzugs-Ermächtigung.
- Oder bei der Abholung vom Parkausweis: bar oder mit EC-Karte.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Parkausweis ist ein Jahr gültig.
So wird der Parkausweis verlängert:
Der Parkausweis kann nur so verlängert werden:
- Frühestens 4 Wochen, bevor der Ausweis abläuft.
- Spätestens bis zu dem Datum, an dem der Ausweis abläuft.
Wenn die Frist nicht eingehalten werden kann, kann es sein, dass man keinen Parkausweis bekommt. Man kommt dann auf die Warteliste.
Rechtsgrundlage
Die Stadt Göttingen darf Bewohner-Parkgebiete einrichten. Die Grundlage dafür ist Paragraf 45 in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Und der Rat der Stadt Göttingen muss zustimmen.
Bewohner-Parkgebiete sind nur da erlaubt, wo es wenig private Stellplätze gibt und wenig öffentliche Parkplätze gibt. Bevor ein Bewohner-Parkgebiet entsteht, gibt es eine Untersuchung.
Was sollte ich noch wissen?
Welche Bereiche sind als Bewohner-Parkgebiete ausgewiesen?
Hier kann man überprüfen, ob man einen Bewohner-Parkausweis bekommen kann:
Parkgebiet A: Maschstraßen (Warteliste für Erstanträge)
- Obere Masch Straße
- Untere Masch Straße
Hinweis: Nicht in allen genannten Straßen gibt es Parkplätze für die Anwohner.
- Obere Karspüle, Hausnummer 33 - 49 und 26 - 42
- Untere Karspüle
- Burgstraße
- Jüdenstraße, Hausnummer 1 - 3b und 37 - 41
- Ritterplan
- Speckstraße
- Weender Straße, Hausnummer 33 - 87 und 54 -106
- Am Leinekanal
- Mühlenstraße
- Angerstraße
- Gartenstraße
- Groner Tor
- Am Feuerschanzengraben
- Gaußstraße
- Geismar Landstraße, Hausnummer 6 - 20 und 9
- Oesterleystraße
- Reinhäuser Landstraße, Hausnummer 5 - 11
- Sternstraße
- Calsowstraße
- Hainholzweg, Hausnummer 3 -11 und 6 - 16
- Kepler Straße
- Schildweg
- Teichweg
- Friedländer Weg, Hausnummer 16, 24, 26, 32 und 38 (nur Eckhäuser Hainholzweg, Calsowstraße, Keplerstraße)
- Böttinger Straße
- Bürgerstraße, Hausnummer 42, 44 und 46
- Bunsenstraße
- Felix-Klein-Straße
- Lotzestraße, Hausnummer 2 - 30a und 1 - 29
- Riemannstraße
- Reinhäuser Landstraße, Hausnummer 10 - 34
- Schiller Straße, Hausnummer 1 - 31 und 2 - 32
- Stegemühlenweg, Hausnummer 2 - 30 und 1 - 43
- Walkemühlenweg
- Am Goldgraben
- Baurat-Gerber-Straße
- Bühlstraße
- Hanssenstraße
- Nikolausberger Weg, Hausnummer 20 - 78
- Planckstraße
- Wilhelm-Weber-Straße
- Wöhlerstraße
- Hermann-Föge-Weg
- Dahlmannstraße, Hausnummer 13 - 23 und 22 - 24
- Von-Siebold-Straße
- Kreuzbergring, Hausnummer 44 - 70 und 57 - 109
- Humboldtallee
- Waldweg
- Nikolausberger Weg, Hausnummer 21 - 77
- Am Vogelsang
- Käte-Hamburger-Weg
- Carl-Sprengel-Weg
- Von-Thünen-Weg
- Albrecht-Thaer-Weg, Hausnummer 1 - 3 und 2 - 14
- Von-Bar-Straße
- Plesseweg
- Jakob-Henle-Straße
- Gutenbergstraße
- Roedererstraße
- Leonard-Nelson-Straße
- Maria-Montessorie-Weg
- Zimmermannstraße
- Am Papenberg
- In der Roten Erde
- Vor der Laakenbreite
- Goßlerstraße, Hausnummer 1 - 3, 15 - 23 und 29 - 79,
- Goßlerstraße, Hausnummer 2 - 8 und 18 - 70
- Christophorusweg
- Arndtstraße
- Albrecht-von-Haller-Straße
- Bergenstraße
- Beyerstraße
- Robert-Koch-Straße, Hausnummer 1 - 11 und 2 - 34
- Emilienstraße
- Annastraße, Hausnummer 3 - 13 und 2 - 28
- Bertheaustraße
- Sültebecksbreite
- Kreuzbergring, Hausnummer 1 - 51 und 2 - 40
- Blumenbachstraße
- Lichtenbergstraße
- Weender Landstraße, Hausnummer 48 - 66
- Am Hasengraben
- Am Gartetalbahnhof
- An der Bleichwiese
- An der Leineaue
- Anna-Zammert-Allee
- Bürgerstraße, Hausnummer 2 - 32a
- Brauweg
- Breymannstraße
- Cramerstraße
- Eisenbahnstraße
- Jahnstraße
- Klinkerfuesstraße
- Leinestraße
- Lilientalstraße
- Marienstraße
- Rosdorfer Weg
- Schiefer Weg
- Ulrike-von-Heynitz-Straße
- Wiesenstraße
Parkgebiet S: Albaniparkplatz (Warteliste für Erstanträge)
Hinweis: Mit einem Parkausweis für das Parkgebiet S darf nur auf dem Albaniparkplatz geparkt werden.
- Albanikirchhof, Hausnummer 1 - 10
- Friedrichstraße, Hausnummer 1 - 5
- Lange-Geismar-Straße, Hausnummer 1 - 23 und 59 - 82
- Obere Karspüle, Hausnummer 1 - 19 und 2 - 16
- Rote Straße, Hausnummer 1 -12 und 30 - 41
- Wendenstraße, Hausnummer 1 - 13
Hinweis: Aktuell können keine Parkausweise für das das Parkgebiet T beantragt werden.
Hintergrund ist die Entscheidung eines Gerichts.
Das Gericht wird entscheiden, ob das Parken in dem Gebiet in Zukunft etwas kosten soll.
- Albert-Einstein-Str.
- Albrechtstraße
- Arnimweg
- Brentanoweg
- Brüder-Grimm-Allee
- Dahlmannstraße
- Düstere-Eichen-Weg
- Gerviniusstraße
- Herzberger Landstraße (ungerade Hausnummern 13 - 87 und gerade Hausnummern 34a - 70)
- Merkelstraße (Hausnummer 3, 5, 7)
- Otto-Wallach-Weg
- Pütterweg
- Richard-Zsigmondy-Weg
- Rohnsweg
- Schlegelweg
- Schlözerweg
- Tieckweg
- Wackenroderweg
- Waitzweg
- Walther-Nernst-Weg
Hinweis: Aktuell können keine Parkausweise für das das Parkgebiet U beantragt werden.
Hintergrund ist die Entscheidung eines Gerichts.
Das Gericht wird entscheiden, ob das Parken in dem Gebiet in Zukunft etwas kosten soll.
- Am Sölenborn
- Am Steinsgraben
- Beethovenstraße
- Brahmstraße
- Calsowstraße
- David-Hilbert-Straße
- Fridtjof-Nansen-weg
- Friedländer Weg
- Friedrich-Jenner-Straße
- Hainholzweg
- Händelstraße
- Herzberger Landstraße (gerade Hausnummern 2 bis 34)
- Himmelsbreite
- Kleperweg
- Lohbergstraße
- Merkelstraße
- Münchhausenstraße
- Rasenweg
- Sertürnerstraße
- Wagnerstraße
- Wilamowitzweg
Parkgebiet X: Stadthalle (Warteliste für Erstanträge)
Hinweis: Nicht in allen genannten Straßen gibt es Parkplätze für Anwohner.
- Kornmarkt
- Kurze Straße
- Rote Straße
- Barfüßer Straße
- Theaterstraße
- Kurze Geismar Straße
- Lange Geismar Straße
- Mauerstraße
- Weender Straße bis Haus Nr. 52 und bis 31
Stellplätze für den Bewohnerparkbereich X (Warteliste für Erstanträge)
Parkgebiet Y: Bürgerstraße (Warteliste für Erstanträge)
Hinweis: Nicht in allen genannten Straßen gibt es Parkplätze für Anwohner.
- Düstere Straße
- Gotmarstraße
- Johannisstraße
- Groner Straße
- Nikolaistraße
- Pauliner Straße
- Petrosilienstraße
- Prinzenstraße
- Stumpfebiel
Bekommt man mit dem Bewohner-Parkausweis auch einen Parkplatz?
Nein. Der Parkausweis gibt einer Person nur das Recht, in einem bestimmten Gebiet zu parken. Es gibt keine Garantie, dass ein Parkplatz frei ist.
Kann man für mehrere Fahrzeuge einen Bewohner-Parkausweis bekommen?
Jeder Bewohner bekommt nur einen Parkausweis. Aber es können zwei Fahrzeuge auf dem Parkausweis eingetragen werden. Der Parkausweis gilt dann für beide Fahrzeuge.
Kann man den Parkausweis sofort mitnehmen?
Manche Parkausweise können sofort ausgestellt werden. Das gilt nicht für Gebiete mit einer Warteliste.
Hinweis: Für welche Gebiete es eine Warteliste gibt, steht weiter oben.
Man kann auch direkt in der Behörde anrufen.
Achtung! Man kann online keinen Erstantrag für Gebiete stellen, bei denen es eine Warteliste gibt. Man kann aber online eine Verlängerung oder Änderung vom Parkausweis stellen.
So funktioniert die Warteliste:
Den Antrag an diese E-Mail-Adresse schicken: parkausweis@goettingen.de
Die Stadt Göttingen setzt den Absender auf die Warteliste und meldet sich per Mail, sobald der Parkausweis abgeholt werden kann.
Die Anträge werden nach dem Antragsdatum sortiert. So ist die Warteliste gerecht.
Die Stadt Göttingen kann nicht sagen, wie lange man warten muss.
Gibt es auch einen Bewohner-Parkausweis für Carsharing Autos?
Auch für Carsharing-Fahrzeuge kann man einen Bewohner-Parkausweis bekommen.
Bitte mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die Mitgliedschaft bei einem Carsharing-Unternehmen
Was macht man, wenn sich das Kennzeichen ändert?
Wenn man ein anderes Kennzeichen bekommen hat, dann braucht man einen neuen Bewohner-Parkausweis.
Bitte mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- den aktuellen Parkausweis
- Fahrzeugschein
Dazu sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil I.
Mehr Informationen gibt es hier: Bewohner-Parkausweis ändern
Was macht man, wenn man den Bewohner-Parkausweis verloren hat?
Wenn man den Bewohner-Parkausweis verloren hat, kann ein Ersatz-Ausweis ausgestellt werden.
Mehr Informationen gibt es hier: Bewohner-Parkausweis ersetzen
Was macht man, wenn man im bisherigen Bewohnerparkgebiet umzieht?
Die Adresse wird bei der nächsten Verlängerung vom Parkausweis geändert.
Was macht man, wenn man in ein anderes Bewohnerparkgebiet umzieht?
Wenn man in ein anderes Bewohner-Parkgebiet zieht, muss der Parkausweis umgeschrieben werden.
Achtung! Der Parkausweis kann nur umgeschrieben werden, wenn das neue Gebiet keine Warteliste hat.
Bitte mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- der aktuelle Bewohner-Parkausweis
Mehr Informationen gibt es hier: Bewohner-Parkausweis ändern
Was macht man, wenn man aus dem Bewohner-Parkgebiet wegzieht?
Wenn man aus dem Bewohner-Parkgebiet zieht, gilt der Parkausweis nicht mehr. Eine andere Person darf den Parkausweis auch nicht nutzen.
Die Stadt kann die Kosten für den Parkausweis auch nicht zurückzahlen.
Wie funktioniert die Warteliste?
Manche Parkausweise können sofort ausgestellt werden. Das gilt nicht für Gebiete mit einer Warteliste.
Hinweise: In diesen Gebieten gibt es eine Warteliste für Erstanträge: A, D, S, X, Y.
Wenn man online den Parkausweis beantragt hat und die Bezahlung mit dem Bankeinzug ausgewählt hat, wird das Geld sofort abgebucht. Auch wenn man erst mal auf der Warteliste steht.
Achtung! Man kann online keinen Erstantrag für Parkausweise für Gebiete stellen, bei denen es eine Warteliste gibt. Man kann aber online eine Verlängerung oder Änderung vom Parkausweis stellen.
So funktioniert die Warteliste:
Den Antrag an diese E-Mail-Adresse schicken: parkausweis@goettingen.de
Die Stadt Göttingen setzt den Absender auf die Warteliste und meldet sich per Mail, sobald der Parkausweis abgeholt werden kann. Die Anträge werden nach dem Antragsdatum sortiert. So ist die Warteliste gerecht. Die Stadt Göttingen kann nicht sagen, wie lange man warten muss.
Kontakt
| Team Parkausweise | |
| Zuständiger Fachdienst Straßenverkehr Neues Rathaus Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-613210 E-Mail: parkausweis@goettingen.de | Arbeitszeit: |
