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Zuständiger Fachdienst: Straßenverkehr
Telefonische Sprechzeiten:
Mo: 09.00 - 12.00
Di: 09.00 - 12.00
Mi: 09.00 - 12.00
Do: 09.00 - 12.00 und
14.00 - 16.00
Fr: 09.00 - 12.00
Hinweis: Für einzelne Dienstleistungen gibt es gesonderte Öffnungszeiten! Diese sind in den jeweiligen Dienstleistungen zu finden.
Bewohnerparkausweis ändern
Öffnungszeiten für diese Dienstleistung
im Bereich Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
| Mo: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Di: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mi: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Do: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr |
| Fr: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Der Anwohnerparkausweis kann schriftlich, per E-Mail, persönlich mit Termin oder von einer bevollmächtigten Person im Neuen Rathaus beim Fachdienst Straßenverkehr geändert werden.
Was ist zu tun bei Änderung Kennzeichenänderung?
Unter Vorlage des bisherigen Parkausweises und der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I erhalten Sie einen neuen Parkausweis.
Was ist zu tun bei einem Umzug innerhalb des bisherigen Bewohnerparkgebietes?
Die Adressenänderung wird bei der nächsten Verlängerung erfasst und zugeordnet.
Was ist zu tun bei einem Umzug in ein anderes Bewohnerparkgebiet?
Wenn in ein anderes Bewohnerparkgebiet umgezogen wird, ist dieses der Straßenverkehrsbehörde, unter Vorlage des bisherigen Bewohnerparkausweise bekannt zu geben. Der Bewohnerparkausweis wird dann auf das anders Gebiet umgeschrieben. Es sei denn, für dieses Gebiet ist eine Warteliste eingerichtet. Ein Wohnortwechsel (nach Ummeldung im Einwohnermeldeamt) muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Erfolgt dies nicht, wird der bisherige Parkausweis ungültig.
Was ist zu tun bei einem Wegzug?
Mit dem Wegzug aus dem Bewohnerparkgebiet wird die Parkberechtigung automatisch ungültig. Sie ist nicht übertragbar. Die im Voraus gezahlte Gebühr kann leider nicht erstattet werden.
Was ist zu tun bei einem Werkstattaufenthalt des Fahrzeuges, auf welchen der Bewohnerparkausweis läuft oder bei einer Kennzeichenänderung?
Wenn Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist und Sie einen Ersatzwagen bekommen oder auch wenn Sie eine Kennzeichenänderung hatten und Ihr Bewohnerparkausweis noch nicht umgeschrieben ist, dann legen Sie in den Wagen Ihren Bewohnerparkausweis und daneben einen Zettel mit dem Tagesdatum, seit wann der Ersatzwagen genutzt wird und schreiben den Grund dazu z.B. Ersatzwagen, Kfz.wechsel.
Dies ist für maximal 14 Tage zulässig.
| Team Parkausweise | |
| Zuständiger Fachdienst Straßenverkehr Neues Rathaus Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-613210 E-Mail: parkausweis@goettingen.de | Arbeitszeit: |
