Seiteninhalt
Zuständiger Fachdienst: Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen
Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00
Bewacher-Erlaubnis beantragen
Die Bewachungsgewerbe treibende Person hat gem. § 16 der Bewachungsverordnung (BewachV) eine Person, die als Wachperson beschäftigt werden soll, vor der Beschäftigung mit Bewachungsaufgaben, oder die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragt werden soll, vor der Beauftragung mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung über das Bewacherregister anzumelden.
| J. Loges | |
| Zuständiger Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen Neues Rathaus, Raum: 1526 , 15. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-2052 E-Mail: J.Loges@goettingen.de | Arbeitszeit: |
