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Zuständiger Fachdienst: Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen
Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00
Betrieb Prostitutionsgewerbe Erlaubnis
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Es wird gebeten vorab telefonisch oder per Mail einen Termin zu vereinbaren.
Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er
- eine Prostitutionsstätte betreibt,
- ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
- eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
- eine Prostitutionsvermittlung betreibt.
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.
| R. Bock | |
| Zuständiger Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen (Leitung) Neues Rathaus, Raum: 1505 , 15. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-2260 E-Mail: R.Bock@goettingen.de | Arbeitszeit: |
