Seiteninhalt

Zuständiger Fachdienst: Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen

Öffnungszeiten

Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Betrieb Prostitutionsgewerbe Erlaubnis

zuklappen

Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Es wird gebeten vorab telefonisch oder einen Termin zu vereinbaren.

 

Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er

  1. eine Prostitutionsstätte betreibt,
  2. ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
  3. eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
  4. eine Prostitutionsvermittlung betreibt.

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.


zuklappen
R. BockStandort anzeigen
Zuständiger Fachdienst
Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen (Leitung)
Neues Rathaus, Raum: 1505 , 15. OG
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-2260
E-Mail:

Arbeitszeit:
Vorsprache nur nach Termin

zurück