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Zuständiger Fachdienst: Straßenverkehr
Telefonische Sprechzeiten:
Mo: 09.00 - 12.00
Di: 09.00 - 12.00
Mi: 09.00 - 12.00
Do: 09.00 - 12.00 und
14.00 - 16.00
Fr: 09.00 - 12.00
Hinweis: Für einzelne Dienstleistungen gibt es gesonderte Öffnungszeiten! Diese sind in den jeweiligen Dienstleistungen zu finden.
Besucherparkausweise
Öffnungszeiten für diese Dienstleistung
im Bereich Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
| Mo: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Di: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mi: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Do: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr |
| Fr: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Bewohner, die in einem Bewohnerparkbereich wohnen, erhalten auf Antrag für ihre Besucher einzelne Besucherausweise, die das Parken in dem jeweiligen Bewohnerparkgebiet tageweise erlauben. Der Antrag kann per E-Mail oder persönlich mit Termin oder von einer bevollmächtigten Person im Neuen Rathaus beim Fachdienst Straßenverkehr beantragt werden.
Die Besucherparkausweise sind nur für das laufende Kalenderjahre gültig.
Das dafür notwendige Antragsformular gibt es hier:
Antrag Besucherparkausweis 2026
Für die Bewohnerparkbereiche S, X und Y können keine Besucherparkausweise ausgegeben werden.
Pro Kalenderjahr werden höchstens 30 Tagesausweise je Bewohner ausgegeben, die nur bis zum Ende des jeweiligen Jahres gültig sind. Bereits ausgestellte Besucherparkausweise können nicht zurück gegeben werden. Angefallene Gebühren können nicht zurückerstattet werden
| Team Parkausweise | |
| Zuständiger Fachdienst Straßenverkehr Neues Rathaus Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-613210 E-Mail: parkausweis@goettingen.de | Arbeitszeit: |
