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Zuständiger Fachdienst: Straßenverkehr

Öffnungszeiten

Telefonische Sprechzeiten:
Mo: 09.00 - 12.00
Di: 09.00 - 12.00
Mi: 09.00 - 12.00
Do: 09.00 - 12.00 und
14.00 - 16.00
Fr: 09.00 - 12.00

Hinweis: Für einzelne Dienstleistungen gibt es gesonderte Öffnungszeiten! Diese sind in den jeweiligen Dienstleistungen zu finden.

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Besucherparkausweise

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Öffnungszeiten für diese Dienstleistung
im Bereich Allgemeine Verkehrsangelegenheiten

Mo:  08:00 - 12:00 Uhr
Di: 08:00 - 12:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr
Do: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

Bewohner, die in einem Bewohnerparkbereich wohnen, erhalten auf Antrag für ihre Besucher einzelne Besucherausweise, die das Parken in dem jeweiligen Bewohnerparkgebiet tageweise erlauben. Der Antrag kann per oder persönlich mit Termin oder von einer bevollmächtigten Person im Neuen Rathaus beim Fachdienst Straßenverkehr beantragt werden.

Die Besucherparkausweise sind nur für das laufende Kalenderjahre gültig.

Das dafür notwendige Antragsformular gibt es hier: 

Antrag Besucherparkausweis 2026

Für die Bewohnerparkbereiche S, X und Y können keine Besucherparkausweise ausgegeben werden.

Pro Kalenderjahr werden höchstens 30 Tagesausweise je Bewohner ausgegeben, die nur bis zum Ende des jeweiligen Jahres gültig sind. Bereits ausgestellte Besucherparkausweise können nicht zurück gegeben werden. Angefallene Gebühren können nicht zurückerstattet werden


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Team ParkausweiseStandort anzeigen
Zuständiger Fachdienst
Straßenverkehr
Neues Rathaus
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-613210
E-Mail:

Arbeitszeit:
Telefonische Sprechzeiten:
{Mo:} 09.00 - 12.00
{Di:} 09.00 - 12.00
{Mi:} 09.00 - 12.00
{Do:} 09.00 - 12.00 und
14.00 - 16.00
{Fr:} 09.00 - 12.00

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