Seiteninhalt
Zuständiger Fachdienst: Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen
Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00
Bestattung ohne Angehörige
Sofern bei verstorbenen Personen keine Angehörigen bekannt oder zeitnah zu ermitteln sind, wird die Bestattung durch das Ordnungsamt vorgenommen. Das Ordnungsamt veranlasst die Bestattung auch, wenn die Angehörigen sich weigern, die Bestattungskosten zu übernehmen. Angehörige sind dennoch verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, auch wenn sie sich nicht um die Bestattung gekümmert haben. Treten die vorgenannten Fälle ein, sollte das Ordnungsamt zur weiteren Veranlassung über die folgenden Kontaktdaten informiert werden.
| M. Behrens | |
| Zuständiger Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen Neues Rathaus, Raum: 1529 , 15. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-4445 E-Mail: M.Behrens@goettingen.de | Arbeitszeit: |
