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Zuständiger Fachdienst: Einheitlicher Ansprechpartner (EA)

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 12.00
Di: 08.30 - 12.00
Mi: 08.30 - 12.00
Do: 08.30 - 12.00, 14.00 - 17.00
Fr: 08.30 - 12.00

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Bescheinigung für vorübergehende grenzüberschreitende Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk beantragen

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Wenn Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sind und ein zulassungspflichtiges Handwerk in Deutschland vorübergehend und gelegentlich ausüben möchten, ohne hier eine Niederlassung zu betreiben, müssen Sie dies vorab anzeigen.


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S. SchneidStandort anzeigen
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Einheitlicher Ansprechpartner (EA) (Leitung)
Strategische Planungen
Neues Rathaus, Raum: 210 , 2. OG
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-4000
E-Mail:
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Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen VCard
Braunschweiger Straße 53
31134 Hildesheim
Telefon: 05121162-0
Telefax: 0512133836
E-Mail: Homepage: ww­w.hwk-hil­des­heim.de
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