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Zuständiger Fachdienst: Einwohnerangelegenheiten
Unter https://termin.goettingen.de
können Sie einen Termin vereinbaren.
(Tipp: in der Regel werden früh morgens einige Spontantermine für den jeweiligen Tag freigegeben.)
Sollten Sie keinen Onlinetermin vereinbaren können, können Sie zu den Öffnungszeiten ins Rathaus kommen und im Wartebereich ein Notfallticket ziehen. Bitte machen Sie hiervon nur in sehr dringenden Fällen Gebrauch!
Öffnungszeiten:
Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00
Telefonische Sprechzeiten:
Mo: 10.00 - 11.30
Di: 10.00 - 11.30
Mi: 10.00 - 11.30
Fr: 10.00 - 11.30
Beglaubigungen
Amtliche Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen können in zwei Fällen vorgenommen werden:
- das Original wurde von einer deutschen Behörde ausgestellt oder
- die Ablichtungen oder Abschrift soll einer Behörde vorgelegt werden
Für alle anderen Beglaubigungen muss Kontakt zu einem Notar aufgenommen werden.
Die Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden. Im Zweifel wird vor Ort geprüft, ob eine Beglaubigung der Dokumente vorgenommen werden kann.
Die Beantragung einer Beglaubigung kann persönlich erfolgen oder durch eine bevollmächtigte Person.
Die Beglaubigung bestätigt, dass die angefertigte Kopie mit dem vorgelegten Original identisch ist. Die Echtheit oder Gültigkeit des Originals wird nicht dadurch bestätigt.
Schriftstücke in ausländischer Sprache können nur beglaubigt werden, wenn eine von einem in Deutschland anerkannten amtlichen Übersetzer beigefügte Übersetzung vorhanden ist.
Von bestimmten Dokumenten können nur die Behörden eine Beglaubigung anfertigen, die das Original ausgestellt haben. In diesen Fällen müssen Sie mit diesen Behörden Kontakt aufnehmen.
Weitere Ausnahmen, die nicht amtlich beglaubigt werden können:
(keine abschließende Aufzählung)
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden etc.) -> Bitte wenden Sie sich an das ausstellende Standesamt
- Übersetzungen ausländischer Personenstandsurkunden
- Vormundschaftsdokumente
- Rechtsnachfolgedokument
- Löschung einer Schuld
- Schuldanerkenntnis
- Grundbuchangelegenheiten
- Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster
- Güterrechtsdokument
- Erbschaftsangelegenheiten (Erbscheine, Testament etc.)
- Gerichtsurteile
- Vereins- und Handelsregisterauszüge
- Schwerbehindertenausweise, Fahrerlaubnisse, Jagd- und Fischereischein, Waffenbesitzkarten etc.
- Beglaubigungen in Rentenangelegenheiten
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
- Eidesstattliche Versicherungen
- Generalvollmachten
- Zulassungsbescheinigungen I + II
- Bebauungspläne
- Arbeitsverträge, Kaufverträge, Schenkungen etc.
- Einladungen von Freunden/Verwandten aus dem Ausland
- Einverständniserklärungen der Personenberechtigten für die Mitnahme von Kindern ins Ausland -> bitte wenden Sie sich an einen Notar
- Dokumente zur ärztlichen Vorsorge
Personalausweise/Reisepässe können nur beglaubigt werden, wenn eine gesetzliche Grundlage vorhanden ist und dies nachgewiesen wird (z. B. „Geldwäschegesetz“).
Ist das Original verändert oder es hat den Anschein, dass es verändert wurde oder ist es unvollständig kann, kann keine Beglaubigung erfolgen.
Eine Überbeglaubigung von Dokumenten zwecks Verwendung im Ausland kann bei der Polizeidirektion Göttingen erfolgen.
Weitere Informationen gibt es unter pd-goe.polizei-nds.de.
Um den Verwaltungsaufwand möglichst klein zu halten, lassen Sie die Kopien der zu beglaubigenden Dokumente direkt im Meldeamt anfertigen. Mitgebrachte Kopien müssen aufwendig auf Inhalt und Richtigkeit geprüft werden.
Eine Terminvereinbarung ist unter termin.goettingen.de möglich.
| Service-Hotline Einwohnermeldehalle | |
| Zuständiger Fachdienst Einwohnerangelegenheiten Neues Rathaus, Raum: 026 , EG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-4044 E-Mail: Meldeamt@goettingen.de | Arbeitszeit: |
