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Zuständiger Fachdienst: Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen
Mo: 08.00 - 15.00
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Mi: 08.00 - 12.00
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Bearbeitung Erstattungsanträge – Corona-Quarantäne
Die Antragsbearbeitung von Entschädigungsanträgen gem. § 56 IfSG ist weitestgehend abgeschlossen. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nur noch in Ausnahmefällen, seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes. 5 AZR 234/23
Die SARS-CoV-2-Infektion stellt einen regelwidrigen Körperzustand und damit eine Krankheit dar, die zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat. Eine SARS-CoV-2-Infektion stellt auch bei einem symptomlosen Verlauf eine Krankheit i.S.v. § 3 Abs. 1 EFZG dar. Damit entsteht in den meisten Fällen kein Anspruch auf Entschädigung.
Wo erhalte ich die Anträge?
Anträge für Arbeitgeber*innen und Selbständige können unter ifsg-online.de (Infoportal des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zur Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz) heruntergeladen werden.
Wie stelle ich den Antrag?
Die Antragstellung erfolgt online unter ifsg-online.de. Bitte beachten Sie, dass das Onlineportal ab Mai 2025 nicht mehr zu Verfügung steht.
Alternativ können Anträge auch als PDF per E-Mail an entschaedigungifsg@goettingen.de oder postalisch an Team Erstattungsanträge im Neuen Rathaus gesendet werden. Es ist zu beachten, dass es bei Antragstellungen per E-Mail oder Post, die nicht über das Onlineportal ifsg-online.de erfolgen zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann.
Telefonische Sprechzeiten: Donnerstag 09.00 - 13.00 Uhr
Für weitere Fragen steht das Team Erstattungsanträge zur Verfügung.
| Team Erstattungsanträge | |
| Zuständiger Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen Neues Rathaus Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-3754 E-Mail: Entschaedigungifsg@goettingen.de | Arbeitszeit: |
