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Zuständiger Fachdienst: Bauordnung, Denkmalschutz und Archäologie
Mo: 08.30 - 12.00
Di: -
Mi: 08.30 - 12.00
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Baulastenverzeichnis
Erfassung von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zur Beseitigung von Genehmigungshindernissen aus dem öffentlichen Baurecht.
Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus dem öffentlichen Baurecht ergeben (Baulasten). Baulasten werden mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber den Rechtsnachfolgern.
| J. Kurth | |
| Zuständiger Fachdienst Bauordnung, Denkmalschutz und Archäologie Neues Rathaus, Raum: 904 , 9. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-3925 E-Mail: Bauordnung@goettingen.de | Arbeitszeit: |
