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Zuständiger Fachdienst: Einheitlicher Ansprechpartner (EA)

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HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Ausnahmegenehmigung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf nicht land-, forstwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Flächen beantragen

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Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewandt werden.

Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von dem Verbot für die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel genehmigen, wenn der angestrebte Zweck vordringlich ist und mit zumutbarem Aufwand auf andere Art nicht erzielt werden kann und überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere des Schutzes der Gesundheit von Mensch und Tier oder des Naturhaushaltes, nicht entgegenstehen.

Den Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kann die Eigentümerin/der Eigentümer oder die Nutzerin/der Nutzer der zu behandelnden Flächen oder eine durch ihn beauftragte Person stellen.

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Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Pflanzenschutzamt VCard
Wunstorfer Landstraße 9
30453 Hannover
Telefon: 05114005-0
Telefax: 05114005-2120
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