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Zuständiger Fachdienst: Standesamt
Sprechzeiten:
Mo: 8.30 - 12.00
Di: 8.30 - 12.00
Mi: geschlossen
Do: 8.30 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Fr: 8.30 - 12.00
HINWEIS: Für persönliche Vorsprachen ist eine vorherige Terminvereinbarung per E-Mail notwendig.
Anzeige und Beurkundung eines Sterbefalls und erste Urkunden
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich dieser gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
In der Regel werden Sterbefälle von einem Bestatter beim Standesamt angezeigt, der alle notwendigen Formalitäten erledigt. Falls kein Bestattungsinstitut beauftragt werden soll, liegt die Pflicht zur Anzeige des Sterbefalls und Vorlage der notwendigen Dokumente bei den Angehörigen.
Hinweis:
Wer eine Urkunde (Geburts-, Sterbe-, Lebenspartnerschafts- oder Eheurkunde) benötigt, kann diese auch online beantragen.
| C. Laudahn | |
| Zuständiger Fachdienst Standesamt Neues Rathaus, Raum: 1519 , 15. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-3103 E-Mail: standesamt@goettingen.de | Arbeitszeit: |
| D. von Kannen | |
| Zuständiger Fachdienst Standesamt Neues Rathaus, Raum: 1519 , 15. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-3564 E-Mail: standesamt@goettingen.de | Arbeitszeit: |
| S. Thiele | |
| Zuständiger Fachdienst Standesamt Neues Rathaus, Raum: 088 , EG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-3105 E-Mail: standesamt@goettingen.de | |
