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Zuständiger Fachdienst: Standesamt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten:
Mo: 8.30 - 12.00
Di: 8.30 - 12.00
Mi: geschlossen
Do: 8.30 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Fr: 8.30 - 12.00

HINWEIS: Für persönliche Vorsprachen ist eine vorherige Terminvereinbarung per E-Mail notwendig.

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Anzeige und Beurkundung eines Sterbefalls und erste Urkunden

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Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich dieser gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

In der Regel werden Sterbefälle von einem Bestatter beim Standesamt angezeigt, der alle notwendigen Formalitäten erledigt. Falls kein Bestattungsinstitut beauftragt werden soll, liegt die Pflicht zur Anzeige des Sterbefalls und Vorlage der notwendigen Dokumente bei den Angehörigen.

Hinweis:
Wer eine Urkunde (Geburts-, Sterbe-, Lebenspartnerschafts- oder Eheurkunde) benötigt, kann diese auch online beantragen.


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C. LaudahnStandort anzeigen
Zuständiger Fachdienst
Standesamt
Neues Rathaus, Raum: 1519 , 15. OG
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-3103
E-Mail:

Arbeitszeit:
{Mo:} 08.30 - 12.00
{Di:} 08.30 - 12.00
{Mi:} –
{Do:} 08.30 - 12.00 und
14.00 -17.00
{Fr:} 08.30 - 12.00

D. von KannenStandort anzeigen
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Standesamt
Neues Rathaus, Raum: 1519 , 15. OG
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-3564
E-Mail:

Arbeitszeit:
{Mo:} 08.30 - 12.00
{Di:} 08.30 - 12.00
{Mi:} –
{Do:} 08.30 - 12.00 und
14.00 -17.00
{Fr:} 08.30 - 12.00

S. ThieleStandort anzeigen
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Standesamt
Neues Rathaus, Raum: 088 , EG
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-3105
E-Mail:
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