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Zuständiger Fachdienst: Standesamt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten:
Mo: 8.30 - 12.00
Di: 8.30 - 12.00
Mi: geschlossen
Do: 8.30 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Fr: 8.30 - 12.00

HINWEIS: Für persönliche Vorsprachen ist eine vorherige Terminvereinbarung per E-Mail notwendig.

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Anzeige und Beurkundung einer Geburt und erste Urkunden

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Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt spätestens am fünften auf die Geburt folgenden Werktag schriftlich durch die Einrichtung der Geburtshilfe, in der Regel das Krankenhaus angezeigt, beurkundet und in das Geburtenregister eingetragen werden.

Dazu müssen Sie als Eltern auf der Anzeige des Krankenhauses ihre Daten, sowie insbesondere den/die gewünschten Vornamen des Kindes und dessen Familiennamen ergänzen und die Anzeige beide unterschreiben.

Bitte leserlich schreiben.

Bei einer Hausgeburt oder Geburt im Geburtshaus übernehmen die Eltern die mündliche Anzeige beim Standesamt. Diese muss ebenfalls spätestens am fünften auf die Geburt folgenden Werktag im Standesamt angezeigt werden.

Zusätzlich muss eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt des Kindes, soweit sie bei der Geburt zugegen waren, vorgelegt werden

Hinweis:
Wer eine Urkunde (Geburts-, Sterbe-, Lebenspartnerschafts- oder Eheurkunde) benötigt, kann diese auch online beantragen.


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M. BertramStandort anzeigen
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Standesamt
Neues Rathaus, Raum: 1518 , 15. OG
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-3108
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{Mo:} 08.30 - 12.00
{Di:} 08.30 - 12.00
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{Do:} 08.30 - 12.00 und
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{Fr:} 08.30 - 12.00

L. DöringStandort anzeigen
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H. GerloffStandort anzeigen
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{Di:} 08.30 - 12.00
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14.00 -17.00
{Fr:} 08.30 - 12.00

S. ThieleStandort anzeigen
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