Seiteninhalt

Zuständiger Fachdienst: Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen

Öffnungszeiten

Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Anzeige eines Gaststättengewerbes

zuklappen

Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Es wird gebeten vorab telefonisch oder einen Termin zu vereinbaren.

 

Wer ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies, auch wenn es nur für kurze Zeit betrieben werden soll, der zuständigen Stelle mindestens 4 Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen anzuzeigen. Das gilt auch für den Betrieb einer Zweigniederlassung, einer unselbständigen Zweigstelle und für die Verlegung der Betriebsstätte sowie für die Ausdehnung des Angebots auf alkoholische Getränke oder zubereitete Speisen.


zuklappen
K. RöttgerStandort anzeigen
Zuständiger Fachdienst
Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen
Neues Rathaus, Raum: 1531 , 15. OG
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-2257
E-Mail:
zurück