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Zuständiger Fachdienst: Verbraucherschutzamt für den Landkreis und die Stadt Göttingen
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Mi. 09:00 - 12:00 Uhr
Do. 13:30 - 16:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Anzeige der gewerbsmäßigen Haltung von Gehegewild
Sie wollen Tiere wild lebender Arten in Wildgehegen halten und züchten? Sie üben die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung aus? Dann müssen Sie diese Tierhaltung mindestens vier Wochen vor deren Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Veterinärbehörde anzeigen.
| Veterinär- und Verbraucherschutzamt | |
| Veterinär- und Verbraucherschutzamt Walkemühlenweg 8 37083 Göttingen Telefon: 0551/525-2493 E-Mail: veterinaeramt@landkreisgoettingen.de | |
| Landkreis Göttingen - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen Telefon: 0551525-0 Telefax: 0551525-62588 E-Mail: info@landkreisgoettingen.deHomepage: https://www.landkreisgoettingen.de |
