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Zuständiger Fachdienst: Einheitlicher Ansprechpartner (EA)

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 12.00
Di: 08.30 - 12.00
Mi: 08.30 - 12.00
Do: 08.30 - 12.00, 14.00 - 17.00
Fr: 08.30 - 12.00

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Antrag auf staatliche Anerkennung (Notifizierung) als Untersuchungsstelle (Prüflaboratorien, probenehmende Stellen) der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung: Antrag gemäß der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwV) und der Deponieverordnung (DepV)

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Als Untersuchungsstelle im Rahmen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung darf eingesetzt werden, wer über eine staatliche Anerkennung verfügt. Den Antrag müssen Sie bei der zuständigen Behörde stellen, in dem Bundesland in dem  Sie Ihren Geschäftssitz haben. Das gilt auch, wenn Sie bundesweit mehrere unselbstständige Standorte unterhalten. Sollte Ihr Bundesland ein Notifizierungsverfahren nicht anbieten, können Sie den Antrag in dem Bundesland stellen wo Sie beabsichtigen tätig zu werden.  Die erteilte Notifizierung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Wenn es sich um eine Untersuchungsstelle aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union handelt, die keinen Geschäftssitz in Deutschland besitzt, können Sie die Notifizierung in dem Bundesland beantragen, in dem Sie tätig werden wollen.


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Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Göttingen VCard
Reinhäuser Landstraße 4
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Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Göttingen VCard
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