Seiteninhalt

Zuständiger Fachdienst: Einheitlicher Ansprechpartner (EA)

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 12.00
Di: 08.30 - 12.00
Mi: 08.30 - 12.00
Do: 08.30 - 12.00, 14.00 - 17.00
Fr: 08.30 - 12.00

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit von einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung im Rettungswesen für EU- und Drittstaatsangehörige

zuklappen

Das Führen der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin “ ist in Deutschland reglementiert und unterliegt somit rechtlichen Vorschriften.

Das bedeutet, dass die Berufsbezeichnung nur mit einer staatlichen Erlaubnis geführt werden darf.

Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin“ zu führen und als solche oder solcher zu arbeiten. Die Erlaubnis muss beantragt werden.


zuklappen
S. SchneidStandort anzeigen
Beschwerdemanagement / Einheitlicher Ansprechpartner (EA) / Antikorruptions­beauftragte/r / Beauftragte/r für InformationsfreiheitZuständige Fachdienste
Einheitlicher Ansprechpartner (EA) (Leitung)
Strategische Planungen
Neues Rathaus, Raum: 210 , 2. OG
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-4000
E-Mail:
zurück