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Zuständiger Fachdienst: Einheitlicher Ansprechpartner (EA)
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Antrag auf Eintragung in die Architektenliste aufgrund besonderer Auszeichnung nach § 8 Abs. 2 NArchtG (Genieregelung)
Die Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“, darf nur führen, wer unter dieser jeweiligen Bezeichnung in die Architektenliste der Architektenkammer Niedersachsen, das entsprechende Verzeichnis in einem anderen Bundesland oder das Verzeichnis der auswärtigen Dienstleisterinnen und Dienstleister eingetragen ist. Gleiches gilt für Wortverbindungen mit der Berufsbezeichnungen oder ähnliche Bezeichnungen. Die maßgeblichen Regelungen finden sich insbesondere in § 1 Niedersächsischen Architektengesetz (NArchtG).
Auf diesem Wege wird zum Schutz der Verbraucher gewährleistet, dass nur hinreichend qualifizierte Planer den Beruf ausüben und dass sie bestimmte Berufsregeln einhalten. Ein solcher Schutz der Berufsbezeichnung macht es allerdings notwendig, dass die Architektenkammer von den Einzutragenden den Nachweis ihrer Qualifikation verlangt. Die Qualifikation kann u. a. dadurch nachgewiesen werden, dass sich der Antragsteller durch die Qualität seiner Leistungen auf dem Gebiet der Architektur besonders ausgezeichnet hat.
Mit der Eintragung werden Sie Kammermitglied. Verbunden mit der Mitgliedschaft ist bei Architektinnen/Architekten die Bauvorlageberechtigung gemäß § 53 Abs. 3 Nr. 1 Niedersächsische Bauordnung (NBauO).
Beschäftigungsart
Die Eintragung in die Architektenliste erfolgt in Abhängigkeit von Ihrer Tätigkeit in einer der folgenden vier Beschäftigungsarten:
- freischaffend
- baugewerblich tätig
- angestellt
- beamtet
| S. Schneid | |
| Beschwerdemanagement / Einheitlicher Ansprechpartner (EA) / Antikorruptionsbeauftragte/r / Beauftragte/r für InformationsfreiheitZuständige Fachdienste Einheitlicher Ansprechpartner (EA) (Leitung) Strategische Planungen Neues Rathaus, Raum: 210 , 2. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-4000 E-Mail: S.Schneid@goettingen.de | |
| Architektenkammer Niedersachsen Friedrichswall 5 30159 Hannover Telefon: 051128096-0 Telefax: 051128096-19 E-Mail: info@aknds.deHomepage: https://https/www.aknds.de | |
| Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0511120-5521 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
| Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Göttingen Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen Öffnungszeiten:
Ansprechzeiten:
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| Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Göttingen Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen |
