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Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften bei der Architektenkammer Niedersachsen

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Die Berufsbezeichnungen "Architekt", "Innenarchitekt", "Landschaftsarchitekt" und "Stadtplaner" und ähnliche Bezeichnungen sind in Niedersachsen geschützt.

Gesellschaften mit Sitz im Ausland, die eine der geschützten Bezeichnungen in Niedersachsen in der Firma führen wollen, müssen sich in das Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften eintragen lassen und haben das erstmalige Tätigwerden der Architektenkammer anzuzeigen. Im Eintragungsverfahren sind diverse Voraussetzungen nachzuweisen.

In das Verzeichnis eingetragene auswärtige Gesellschaften erhalten eine Bescheinigung, aus der sich auch die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung ergibt.


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Architektenkammer Niedersachsen VCard
Friedrichswall 5
30159 Hannover
Telefon: 051128096-0
Telefax: 051128096-19
E-Mail: Homepage: htt­ps://htt­ps/ww­w.aknds.de
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