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Zuständiger Fachdienst: Einwohnerangelegenheiten

Öffnungszeiten

Unter https://termin.goettingen.de
können Sie einen Termin vereinbaren.

(Tipp: in der Regel werden früh morgens einige Spontantermine für den jeweiligen Tag freigegeben.)

Sollten Sie keinen Onlinetermin vereinbaren können, können Sie zu den Öffnungszeiten ins Rathaus kommen und im Wartebereich ein Notfallticket ziehen. Bitte machen Sie hiervon nur in sehr dringenden Fällen Gebrauch!

Öffnungszeiten:
Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00

Telefonische Sprechzeiten:
Mo: 10.00 - 11.30
Di: 10.00 - 11.30
Mi: 10.00 - 11.30
Fr: 10.00 - 11.30

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Anmeldung von Neubürgern (einschließlich Nebenwohnsitz)

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Telefon © Lisi GmbH Textwerkstatt KölnTelefonische Sprech-Zeiten:

Montag: von 10 Uhr morgens bis 11.30 Uhr mittags
Dienstag: von 10 Uhr morgens bis 11.30 Uhr mittags
Mittwoch: von 10 Uhr morgens bis 11.30 Uhr mittags
Freitag: von 10 Uhr morgens bis 11.30 Uhr mittags

Service-Hotline Einwohner-Meldehalle:
Die Service-Hotline hilft bei Fragen zum Personal-Ausweis.

Telefon: 0551 400-4044
E-Mail:

AbreißkalenderTermine buchen:

Sie können nur mit einem Termin 
einen Personal-Ausweis beantragen.

Sie können den Termin einfach online machen.

Bitte buchen Sie nur einen Termin pro Person.
Und bitte buchen Sie für jede Dienst-Leistung 
einen Termin.

Sie können auch für mehrere Personen einen Termin buchen.
Dazu sagt man auch: Gruppen-Termin.

Vielleicht können Sie nicht zu Ihrem Termin gehen.
Dann löschen Sie bitte Ihren Termin.

Zur Online-Terminanfrage © Stadt Göttingen

Diese Personen müssen sich anmelden

Umzug mit Auto © Lisi GmbH Textwerkstatt KölnSie müssen sich in Göttingen anmelden:
Wenn Sie neu nach Göttingen gezogen sind.
Zum Beispiel in ein Haus oder in eine Wohnung.

Eine Wohnung kann auch nur aus ein Raum sein.
In dem Raum wird gewohnt oder geschlafen.

Sofa © Lisi GmbH Textwerkstatt KölnZum Beispiel bei einer Wohn-Gemeinschaft.
Wohn-Gemeinschaft nennt man auch WG.
WG spricht man: we ge

Büros oder Geschäfts-Räume sind keine Wohnungen.
Geschäfts-Räume sind zum Beispiel 
ein Laden oder eine Werkstatt.

Diese Unterlagen müssen Sie mitbringen

Sie müssen diese Unterlagen mitbringen:

  • Die Wohnungs-Geber-Bestätigung.
    Das ist eine Bescheinigung von Ihrem Vermieter.

    In der Bescheinigung steht:
    Sie wohnen wirklich hier.
    Sie müssen die Bescheinigung auf Papier haben.

  • Der Miet-Vertrag reicht nicht.

  • Personal-Ausweis oder Reise-Pass.

    Kinder unter 16 Jahren haben oft noch keinen Ausweis.
    Für Kinder müssen Sie die Geburts-Urkunde mitbringen.

Reisepass © Lisi GmbH Textwerkstatt KölnPersonalausweis © Lisi GmbH Textwerkstatt Köln


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Einwohnerangelegenheiten
Neues Rathaus, Raum: 026 , EG
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
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Montag, Dienstag,
Mittwoch und Freitag
von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr.

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