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Zuständiger Fachdienst: Einwohnerangelegenheiten
Unter https://termin.goettingen.de
können Sie einen Termin vereinbaren.
(Tipp: in der Regel werden früh morgens einige Spontantermine für den jeweiligen Tag freigegeben.)
Sollten Sie keinen Onlinetermin vereinbaren können, können Sie zu den Öffnungszeiten ins Rathaus kommen und im Wartebereich ein Notfallticket ziehen. Bitte machen Sie hiervon nur in sehr dringenden Fällen Gebrauch!
Öffnungszeiten:
Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00
Telefonische Sprechzeiten:
Mo: 10.00 - 11.30
Di: 10.00 - 11.30
Mi: 10.00 - 11.30
Fr: 10.00 - 11.30
Anmeldung von Neubürgern (einschließlich Nebenwohnsitz)
Telefonische Sprech-Zeiten:
Montag: von 10 Uhr morgens bis 11.30 Uhr mittags
Dienstag: von 10 Uhr morgens bis 11.30 Uhr mittags
Mittwoch: von 10 Uhr morgens bis 11.30 Uhr mittags
Freitag: von 10 Uhr morgens bis 11.30 Uhr mittags
Service-Hotline Einwohner-Meldehalle:
Die Service-Hotline hilft bei Fragen zum Personal-Ausweis.
Telefon: 0551 400-4044
E-Mail: Meldeamt@goettingen.de
Termine buchen:
Sie können nur mit einem Termin
einen Personal-Ausweis beantragen.
Sie können den Termin einfach online machen.
Bitte buchen Sie nur einen Termin pro Person.
Und bitte buchen Sie für jede Dienst-Leistung
einen Termin.
Sie können auch für mehrere Personen einen Termin buchen.
Dazu sagt man auch: Gruppen-Termin.
Vielleicht können Sie nicht zu Ihrem Termin gehen.
Dann löschen Sie bitte Ihren Termin.
Diese Personen müssen sich anmelden
Sie müssen sich in Göttingen anmelden:
Wenn Sie neu nach Göttingen gezogen sind.
Zum Beispiel in ein Haus oder in eine Wohnung.
Eine Wohnung kann auch nur aus ein Raum sein.
In dem Raum wird gewohnt oder geschlafen.
Zum Beispiel bei einer Wohn-Gemeinschaft.
Wohn-Gemeinschaft nennt man auch WG.
WG spricht man: we ge
Büros oder Geschäfts-Räume sind keine Wohnungen.
Geschäfts-Räume sind zum Beispiel
ein Laden oder eine Werkstatt.
Diese Unterlagen müssen Sie mitbringen
Sie müssen diese Unterlagen mitbringen:
- Die Wohnungs-Geber-Bestätigung.
Das ist eine Bescheinigung von Ihrem Vermieter.
In der Bescheinigung steht:
Sie wohnen wirklich hier.
Sie müssen die Bescheinigung auf Papier haben. - Der Miet-Vertrag reicht nicht.
- Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
Kinder unter 16 Jahren haben oft noch keinen Ausweis.
Für Kinder müssen Sie die Geburts-Urkunde mitbringen.


| Service-Hotline Einwohnermeldehalle | |
| Zuständiger Fachdienst Einwohnerangelegenheiten Neues Rathaus, Raum: 026 , EG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-4044 E-Mail: Meldeamt@goettingen.de | Arbeitszeit: |
| Anmeldung (140 KB) | |
| Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (413 KB) |

