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Zuständiger Fachdienst: Einwohnerangelegenheiten

Öffnungszeiten

Unter https://termin.goettingen.de
können Sie einen Termin vereinbaren.

(Tipp: in der Regel werden früh morgens einige Spontantermine für den jeweiligen Tag freigegeben.)

Sollten Sie keinen Onlinetermin vereinbaren können, können Sie zu den Öffnungszeiten ins Rathaus kommen und im Wartebereich ein Notfallticket ziehen. Bitte machen Sie hiervon nur in sehr dringenden Fällen Gebrauch!

Öffnungszeiten:
Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00

Telefonische Sprechzeiten:
Mo: 10.00 - 11.30
Di: 10.00 - 11.30
Mi: 10.00 - 11.30
Fr: 10.00 - 11.30

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Anmelden in Göttingen

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Wer neu nach Göttingen in eine Wohnung zieht, muss sich anmelden. Die Anmeldung kann persönlich erfolgen. Dafür muss man einen Termin machen

Hinweis:
Eine Anmeldung ist auch online über die Elektronische Wohnsitzanmeldung möglich: Elektronische Wohnsitzanmeldung

Terminvereinbarungen

Besuche in der Meldehalle sind nur mit Termin möglich. Der Termin kann über die Online-Terminanfrage gebucht werden. Es ist auch möglich, einen Gruppentermin für mehrere Personen zu buchen. 

Es sollte immer nur ein Termin gebucht werden. Damit möglichst viele Bürger und Bürgerinnen einen Termin bekommen. Wer nicht zu seinem Termin kommen kann, sollte diesen unbedingt absagen.

Unterlagen für die Anmeldung

  • Wohnungsgeber-Bestätigung
    Diese Bestätigung wird von Eigentümerinnen oder Vermietern einer Wohnung ausgestellt. Die Bestätigung muss ausgedruckt werden und vom Wohnungsgeber unterschrieben werden. Die Bestätigung muss als Original-Papier vorgelegt werden. Eine E-Mail an den Fachdienst reicht nicht.
    Wichtig: Der Mietvertrag reicht nicht aus als Wohnungsgeber-Bestätigung.

  • Identitätsnachweis
    Zur Um- oder Anmeldung braucht man einen Personalausweis. Wer keinen Personalausweis hat, kann einen Reisepass vorlegen.
    Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren muss ein Reisepass oder Personalausweis vorgelegt werden. Wer diese Dokumente nicht hat, kann eine Geburtsurkunde vorlegen.

Hinweis zu den Stadtteilen Geismar, Grone und Weende:

In Geismar:

  • kann man keine vorläufigen Personalausweise und keine vorläufigen Reisepässe bekommen.
  • kann man nur bar zahlen.
  • kann man kein biometrisches Passfoto machen.

In Grone und Weende kann man einen Antrag für einen vorläufigen Personalausweis oder Reisepass stellen.


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Service-Hotline EinwohnermeldehalleStandort anzeigen
Zuständiger Fachdienst
Einwohnerangelegenheiten
Neues Rathaus, Raum: 026 , EG
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-4044
E-Mail:

Arbeitszeit:
Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Dienstag,
Mittwoch und Freitag
von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr.

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