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Zuständiger Fachdienst: Infektionsschutz
Mo: 08.00 - 14.00
Di: 08.00 - 16.00
Mi: 08.00 - 14.00
Do: 08.00 - 16.00
Fr: 08.00 - 13.00
Anmelden einer Trinkwasseranlage / Nichttrinkwasseranlage
Anzeige von Trinkwasseranlagen und Hausbrunnen.
Betreiberinnen oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage sind verpflichtet, diese anzumelden.
Des Weiteren sind Betreiberinnen oder Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage verpflichtet, eine im selben Gebäude betriebene Nichttrinkwasseranlage anzumelden.
| Anmeldung Gesundheitsamt | |
| Zuständiger Fachdienst Gesundheitsamt - Zentrale Anmeldung / Vermittlung Gesundheitsamt, Haupthaus Theaterplatz 4 37073 Göttingen Telefon: 0551/400-3500 E-Mail: Gesundheitsamt@goettingen.de | |
