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Zuständiger Fachdienst: Einheitlicher Ansprechpartner (EA)

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 12.00
Di: 08.30 - 12.00
Mi: 08.30 - 12.00
Do: 08.30 - 12.00, 14.00 - 17.00
Fr: 08.30 - 12.00

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Anerkennung, Erweiterung der Anerkennung, Anerkennung einer Zweitniederlassung und Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen von Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) nach Landesbauordnung

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Die Herstellung/Verwendung von Bauprodukten sowie die Herstellung/Anwendung von Bauarten, welche eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordern, müssen einer Prüfung, Zertifizierung und/oder Überwachung unterzogen werden. Das Betreiben einer solchen Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle bedarf der Anerkennung durch die zuständige Stelle.

Die Verwaltungsleistungen umfassen

  • Anerkennung,
  • Erweiterung der Anerkennung,
  • Anerkennung einer Zweitniederlassung und
  • Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen

von Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen).


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Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-4000
E-Mail:
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Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz VCard
Archivstraße 2
30169 Hannover
Telefon: 0511120-3423
Telefax: 0511120-3399
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.mu.­nie­der­sach­sen.de
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