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Anerkennung einer Forstbetriebsgemeinschaft und Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein
Wenn Sie eine Forstbetriebsgemeinschaft gründen und hierfür Fördermittel erhalten wollen, müssen Sie diese anerkennen lassen und die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
Forstbetriebsgemeinschaften sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern, die den Zweck verfolgen,
- die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstücke zu verbessern,
sowie die Nachteile
- geringer Flächengröße
- ungünstiger Flächengestalt
- der Besitzerzersplitterung
- der Gemengelage
- des unzureichenden Waldaufschlusses
- oder anderer Strukturmängel
zu überwinden.
Die Forstbetriebsgemeinschaft muss mindestens eine der folgenden Maßnahmen zur Aufgabe haben:
- Abstimmung der Betriebspläne oder Betriebsgutachten und der Wirtschaftspläne sowie der einzelnen forstlichen Vorhaben
- Abstimmung der für die forstwirtschaftliche Erzeugung wesentlichen Vorhaben und Absatz des Holzes oder sonstiger Forstprodukte
- Ausführung der Forstkulturen, Bodenverbesserungen und Bestandspflegearbeiten einschließlich des Forstschutzes
- Bau und Unterhaltung von Wegen;
- Durchführung des Holzeinschlages, der Holzaufarbeitung und der Holzbringung
-
Beschaffung und Einsatz von Maschinen und Geräten für mehrere der unter den Nummern 2 bis 5 zusammengefassten Maßnahmen
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