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Zuständiger Fachdienst: Beistand- und Vormundschaften / UVG / Elterngeld
Mo: 08.30 - 12.00
Di: -
Mi: 08.30 - 12.00
Do: 14.00 - 17.00
Fr: 08.30 - 12.00
Vorherige Terminabsprache notwendig.
Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft
Übernahme von Amtsvormundschaften (AV) und -pflegschaften
Besonderheiten:
Minderjährige erhalten einen Vormund, wenn sie nicht unter elterlicher Sorge stehen.
Amtsvormundschaft dann, wenn kein ehrenamtlicher Einzelvormund verfügbar bzw. geeignet ist. Gesetzliche AV oder durch Bestellung des Familiengerichtes
Voraussetzungen
Eine Vormundschaft ist keine Leistung, die im eigentlichen Sinn beantragt wird. Eine Vormundschaft wird eingerichtet, wenn dem Amtsgericht bekannt wird, dass eine Vormundschaft erforderlich ist.
Nachstehend werden einige Voraussetzungen für den Eintritt oder die Einrichtung einer Vormundschaft aufgeführt (die folgende Aufstellung gibt nur Beispiele wieder und ist nicht vollständig):
- die Eltern eines Kindes sind unbekannt (Findelkind/Abgabe eines Kindes in einer „Babyklappe“/unbegleitet eingereistes Kind)
- beiden Eltern ist durch Entscheidung eines Gerichts die elterliche Sorge entzogen worden
- die Mutter eines Kindes ist selbst minderjährig
- beide Eltern sind verstorben
- die elterliche Sorge der leiblichen Eltern ruht nach Einwilligung in die Adoption eines Kindes.
Unabdingbare Voraussetzung für die Einrichtung/den Eintritt einer Vormundschaft ist,
- dass nicht feststeht, wer die elterliche Sorge für ein Kind ausübt, oder
- dass beide Elternteile die elterliche Sorge tatsächlich nicht ausüben können, oder
- dass beiden Elternteilen die elterliche Sorge entzogen worden ist, oder
- dass die Mutter minderjährig ist.
Ehrenamtlicher Vormund/Vormündin werden
Engagement für eine gute Sache
In der Stadt Göttingen gibt es immer wieder Kinder und Jugendliche, die aufgrund besonderer Lebensumstände Unterstützung benötigen. Ehrenamtliche Vormunde spielen dabei eine unverzichtbare Rolle. Sie übernehmen Verantwortung und schenken den jungen Menschen Sicherheit, Orientierung und Unterstützung in schwierigen Zeiten.
Wer Freude daran hat, Wissen und Zeit für das Wohl anderer einzusetzen, für den/ für die könnte das Ehrenamt des Vormunds genau das Richtige sein. Ein Vormund steht an der Seite der Betroffenen, hilft ihnen, ihre Rechte und Interessen zu wahren und trägt zur Stabilität ihrer Lebenssituation bei. Die Aufgaben eines Vormunds sind vielfältig und beinhalten unter anderem die Begleitung bei wichtigen Entscheidungen, Unterstützung bei Alltagsangelegenheiten sowie die Vertretung gegenüber Ämtern und Institutionen.
Der Einsatz als ehrenamtlicher Vormund wird von der Stadt Göttingen umfassend begleitet und unterstützt. Hierfür werden Schulungen und regelmäßige Austauschtreffen angeboten, damit die sich die ehrenamtlichen Vormunde sicher und gut vorbereitet fühlen.
Wer Interesse hat, sich als ehrenamtlicher Vormund / ehrenamtliche Vormündin zu engagieren, kann gern mit der Stadtverwaltung Kontakt aufnehmen. Gemeinsam kann dazu beitragen werden, dass Kinder und Jugendliche in unserer Gemeinde die Unterstützung erhalten, die sie benötigen.
| S. Kollstedt | |
| Zuständiger Fachdienst Beistand- und Vormundschaften / UVG / Elterngeld Stadt Göttingen, Raum: 9021 Gothaer Platz 3 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-2226 E-Mail: S.Kollstedt@goettingen.de | |
| L. Salzmann | |
| Zuständiger Fachdienst Beistand- und Vormundschaften / UVG / Elterngeld Stadt Göttingen, Raum: 9017 Gothaer Platz 3 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-2951 E-Mail: L.Salzmann@goettingen.de | |
