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Zuständiger Fachdienst: Standesamt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten:
Mo: 8.30 - 12.00
Di: 8.30 - 12.00
Mi: geschlossen
Do: 8.30 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Fr: 8.30 - 12.00

HINWEIS: Für persönliche Vorsprachen ist eine vorherige Terminvereinbarung per E-Mail notwendig.

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Änderungen im Ehe-Register und im Lebenspartner-Register

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Manchmal ändert sich etwas bei den Ehe-Partnern oder Lebenspartnern.
Zum Beispiel ändert sich ein Name. Oder die Ehe oder Partnerschaft wird beendet. Oder im Register steht ein Fehler.
Dann muss das Register ergänzt oder berichtigt werden.

Namensänderung

Durch die Hochzeit ändert sich Ihr Name nicht automatisch.
Bei der Hochzeit können Sie aber einen gemeinsamen Ehe-Namen wählen.

Haben Sie bei der Hochzeit keinen Ehe-Namen gewählt?
Das können Sie auch später noch tun.
Das gilt auch für Paare, die im Ausland geheiratet haben. Wichtig ist nur: Einer von Ihnen hat die deutsche Staatsangehörigkeit.

Haben Sie einen Ehe-Namen gewählt?
Dann darf die Person mit dem anderen Namen ihren alten Namen zusätzlich benutzen. Diesen Namen kann man vorne oder hinten anstellen. Später kann man diesen Zusatz-Namen auch wieder weglassen.

Endet die Ehe durch eine Scheidung oder durch den Tod?
Dann können Sie den Ehe-Namen ablegen. Sie können dann wieder Ihren Geburts-Namen oder Ihren früheren Namen tragen.

Seit dem 1. Mai 2025 gibt es eine neue Regel.
Sie können einen Ehe-Namen einmal widerrufen. Das geht nur, wenn der Name vor dem 1. Mai 2025 gewählt wurde. 

Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
Beide Partner tragen wieder ihren Geburts-Namen oder einen Namen aus einer früheren Ehe. Das nennt man getrennte Namen. Oder beide bilden einen gemeinsamen Doppel-Namen aus beiden Namen. 

Wichtig: Ehe-Namen ab dem 1. Mai 2025 kann man nicht mehr ändern.

Für die Namens-Erklärung ist meist das Standesamt zuständig, das Ihr Ehe-Register führt. Sie können die Erklärung aber auch beim Standesamt an Ihrem Wohnort abgeben. Dieses leitet sie dann weiter.

Ob eine Namens-Erklärung möglich ist, hängt von Ihrem Fall ab. Das wird einzeln geklärt.

Nach der Änderung können Sie beim Standesamt eine neue Urkunde bekommen. Das kann eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-Register sein, eine neue Geburts-Urkunde oder eine Bescheinigung über den Namen. Damit können Sie dann auch andere Papiere ändern, zum Beispiel Ihren Personalausweis.


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S. MengesStandort anzeigen
Zuständiger Fachdienst
Standesamt
Neues Rathaus, Raum: 1522 , 15. OG
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-3107
E-Mail:

Arbeitszeit:
{Mo:} 08.30 - 12.00
{Di:} 08.30 - 12.00
{Mi:} –
{Do:} 08.30 - 12.00 und
14.00 -17.00
{Fr:} 08.30 - 12.00

L. PieperStandort anzeigen
Zuständiger Fachdienst
Standesamt
Neues Rathaus, Raum: 1521 , 15. OG
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-3104
E-Mail:

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{Mo:} 08.30 - 12.00
{Di:} 08.30 - 12.00
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{Do:} 08.30 - 12.00 und
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