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Zuständiger Fachdienst: Standesamt
Sprechzeiten:
Mo: 8.30 - 12.00
Di: 8.30 - 12.00
Mi: geschlossen
Do: 8.30 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Fr: 8.30 - 12.00
HINWEIS: Für persönliche Vorsprachen ist eine vorherige Terminvereinbarung per E-Mail notwendig.
Änderung der Geburtsurkunde - Folgebeurkundungen und Berichtigungen
Ergeben sich bei einer Person Änderungen im Personenstand, zum Beispiel Änderung der Vaterschaft, Namensänderungen, Identitätsfeststellungen oder sind Einträge fehlerhaft, muss das Geburtsregister ergänzt (Folgebeurkundung) oder berichtigt (Berichtigung) werden.
Namensänderung
Mit der Anzeige der Geburt war der Vor- und Familienname des Kindes zu bestimmen.
Spätere Namensänderungen beispielsweise bei Nachträglicher Feststellung der Vaterschaft, Eheschließung der Eltern, sind als Folgebeurkundungen im Register zu beurkunden.
Seit 1. Mai 2025 bestehen weitere Namenserklärungserklärungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Anschluss des Kindes bei Scheidung der Eltern an den wieder angenommen Geburtsnamen der Mutter, Änderung des Familiennamens in einen Doppelnamen, Rückbenennung und vieles mehr.
Für die Entgegennahme der Erklärungen sowie deren Umsetzung zur Namensführung, ist grundsätzlich das Standesamt zuständig, das das Geburtenregister führt. Erklärungen können auch vom Standesamt des Hauptwohnsitzes aufgenommen und weitergeleitet werden.
Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namenserklärung möglich ist, muss im Einzelfall mit dem Standesamt geklärt werden.
Das gilt auch für Kinder, die im Ausland geboren sind, soweit mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Über die Änderung im jeweiligen Register kann auf Anforderung beim zuständigen Standesamt eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, eine neue Geburtsurkunde oder eine Bescheinigung über die Namensführung erstellt werden. Mit dieser können dann weitere Unterlagen, wie zum Beispiel der Personalausweis geändert werden.
Hinweis:
Wer eine Urkunde (Geburts-, Sterbe-, Lebenspartnerschafts- oder Eheurkunde) benötigt, kann diese auch online beantragen.
| M. Bertram | |
| Zuständiger Fachdienst Standesamt Neues Rathaus, Raum: 1518 , 15. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-3108 E-Mail: standesamt@goettingen.de | Arbeitszeit: |
| L. Döring | |
| Zuständiger Fachdienst Standesamt Neues Rathaus, Raum: 1518 , 15. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-3110 E-Mail: standesamt@goettingen.de | |
| H. Gerloff | |
| Zuständiger Fachdienst Standesamt Neues Rathaus, Raum: 1521 , 15. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-3109 E-Mail: standesamt@goettingen.de | Arbeitszeit: |
