Seiteninhalt
Zuständiger Fachdienst: Einwohnerangelegenheiten
Unter https://termin.goettingen.de
können Sie einen Termin vereinbaren.
(Tipp: in der Regel werden früh morgens einige Spontantermine für den jeweiligen Tag freigegeben.)
Sollten Sie keinen Onlinetermin vereinbaren können, können Sie zu den Öffnungszeiten ins Rathaus kommen und im Wartebereich ein Notfallticket ziehen. Bitte machen Sie hiervon nur in sehr dringenden Fällen Gebrauch!
Öffnungszeiten:
Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00
Telefonische Sprechzeiten:
Mo: 10.00 - 11.30
Di: 10.00 - 11.30
Mi: 10.00 - 11.30
Fr: 10.00 - 11.30
Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
Wenn sich nach einem Umzug die eigene Adresse ändert, muss die neue Adresse auch auf dem Chip der eID-Karte vermerkt werden.
Geändert wird dann nur die Adresse auf dem Chip der eID-Karte, da auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Die Adressänderung auf dem Chip der eID-Karte kann vor Ort bei der Einwohnermeldestelle erfolgen.
Im Neuen Rathaus kann auch ohne Termin die eID-Karte an der Pass- und Ausweisausgabe aktualisiert werden.
Hinweis für die Verwaltungsstellen Grone und Weende
In den Verwaltungsstellen Grone und Weende muss vorab über die Online-Terminvergabe oder per E-Mail ein Termin vereinbart werden.
Eine Anmeldung des neuen Wohnsitzes und die damit verbundene Adressänderung ist auch online über die Elektronische Wohnsitzanmeldung möglich.
| Service-Hotline Einwohnermeldehalle | |
| Zuständiger Fachdienst Einwohnerangelegenheiten Neues Rathaus, Raum: 026 , EG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-4044 E-Mail: Meldeamt@goettingen.de | Arbeitszeit: |
