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Zuständiger Fachdienst: Einwohnerangelegenheiten
Unter https://termin.goettingen.de
können Sie einen Termin vereinbaren.
(Tipp: in der Regel werden früh morgens einige Spontantermine für den jeweiligen Tag freigegeben.)
Sollten Sie keinen Onlinetermin vereinbaren können, können Sie zu den Öffnungszeiten ins Rathaus kommen und im Wartebereich ein Notfallticket ziehen. Bitte machen Sie hiervon nur in sehr dringenden Fällen Gebrauch!
Öffnungszeiten:
Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00
Telefonische Sprechzeiten:
Mo: 10.00 - 11.30
Di: 10.00 - 11.30
Mi: 10.00 - 11.30
Fr: 10.00 - 11.30
Abmelden in Göttingen
Terminvereinbarungen
Besuche in der Meldehalle sind nur mit Termin möglich. Der Termin kann über die Online-Terminanfrage gebucht werden. Es ist auch möglich, einen Gruppentermin für mehrere Personen zu buchen.
Es sollte immer nur ein Termin gebucht werden. Damit möglichst viele Bürger und Bürgerinnen einen Termin bekommen. Wer nicht zu seinem Termin kommen kann, sollte diesen unbedingt absagen.
Hinweis zu den Stadtteilen Geismar, Grone und Weende:
In Geismar:
- kann man keine vorläufigen Personalausweise und keine vorläufigen Reisepässe bekommen.
- kann man nur bar zahlen.
- kann man kein biometrisches Passfoto machen.
In Grone und Weende kann man einen Antrag für einen vorläufigen Personalausweis oder Reisepass stellen.
Informationen zur Abmeldung
Eine Wohnung muss abgemeldet werden:
- Bei einem Umzug ins Ausland.
- Beim Auszug aus einer Nebenwohnung. Der Nebenwohnsitz kann nur am Hauptwohnsitz einer Person abgemeldet werden. Das Abmelde-Formular gibt es unter "Dokumente". Dieses Formular muss ausgefüllt werden und an den Fachdienst Einwohnerangelegenheiten gesendet werden.
Bei einem Umzug in eine neue Wohnung im Inland, muss die alte Wohnung nicht abgemeldet werden. Die Person muss sich innerhalb von 2 Wochen am neuen Wohnsitz anmelden.
Wer sich abmelden muss, kann einer fremden Person den Auftrag dazu geben:
- Das Abmeldeformular auszufüllen.
- Das Formular abzugeben.
Die Person braucht eine Vollmacht. Die Vollmacht muss von der Person, die sich abmelden muss, unterschrieben werden.
Wichtig: Auch das Abmeldeformular muss von der Person, die sich abmelden muss, selbst unterschrieben werden.
Ist für Meldepflichtige ein Pfleger oder ein Betreuer für Aufenthalts-Angelegenheiten bestimmt, dann muss der Betreuer oder Pfleger die Abmeldung machen.
Familien:
Wenn Eltern mit minderjährigen Kindern umziehen, reicht die Unterschrift einer meldepflichtigen Person aus. Volljährige Familienmitglieder (auch Kinder) können nur mit einer Vollmacht abgemeldet werden. Das ist aber nur möglich, wenn die Familie zukünftig wieder gemeinsam in einer Wohnung wohnt.
| Service-Hotline Einwohnermeldehalle | |
| Zuständiger Fachdienst Einwohnerangelegenheiten Neues Rathaus, Raum: 026 , EG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-4044 E-Mail: Meldeamt@goettingen.de | Arbeitszeit: |
| Abmeldung (25 kB) |
