Seiteninhalt

Zuständiger Fachdienst: Einwohnerangelegenheiten

Öffnungszeiten

Unter https://termin.goettingen.de
können Sie einen Termin vereinbaren.

(Tipp: in der Regel werden früh morgens einige Spontantermine für den jeweiligen Tag freigegeben.)

Sollten Sie keinen Onlinetermin vereinbaren können, können Sie zu den Öffnungszeiten ins Rathaus kommen und im Wartebereich ein Notfallticket ziehen. Bitte machen Sie hiervon nur in sehr dringenden Fällen Gebrauch!

Öffnungszeiten:
Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00

Telefonische Sprechzeiten:
Mo: 10.00 - 11.30
Di: 10.00 - 11.30
Mi: 10.00 - 11.30
Fr: 10.00 - 11.30

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Abmeldung einer Nebenwohnung

zuklappen

Wer in Göttingen eine Nebenwohnung gemeldet hat, die nicht mehr bewohnt wird, so ist diese am Hauptwohnsitzort abzumelden, nicht beim Fachdienst Einwohnerangelegenheiten der Stadt Göttingen.

Wer seine Göttinger Nebenwohnung zum Hauptwohnsitz machen möchte, kann die Einwohnermeldehalle zu den Öffnungszeiten mit Termin oder Wartemarke aufsuchen.

Zur Online-Terminanfrage © Stadt Göttingen

Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird (Wegzug in das Ausland) oder der Auszug aus einer Nebenwohnung erfolgt. Die Abmeldung des Nebenwohnsitzes ist nur am Hauptwohnsitz möglich. Hierfür bitte die unten aufgeführten Formulare ausfüllen und an den Fachdienst Einwohnerangelegenheiten senden.

Wird eine neue Wohnung im Inland bezogen, ist der Zuzug innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung bei der neuen Meldebehörde anzuzeigen.

Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber. Für Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.

Das Ausfüllen und die Zuleitung der Abmeldung kann von einer beauftragten Person vorgenommen werden. Die Unterschrift auf dem Meldeformular ist jedoch vom Meldepflichtigen eigenhändig vorzunehmen. Im Falle einer der gemeinsamen Abmeldung von Familienangehörigen (Eltern mit ihren minderjährigen Kindern) mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen eigenhändig unterschreibt bzw. persönlich erscheint. Volljährige Familienmitglieder dürfen nur mit abgemeldet werden, wenn eine Vollmacht vorliegt.


zuklappen
Service-Hotline EinwohnermeldehalleStandort anzeigen
Zuständiger Fachdienst
Einwohnerangelegenheiten
Neues Rathaus, Raum: 026 , EG
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-4044
E-Mail:

Arbeitszeit:
Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Dienstag,
Mittwoch und Freitag
von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr.

zurück