Neues Rathaus
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Die Stadt Göttingen erhebt für veranstaltete Vergnügungen gewerblicher Art Vergnügungsteuer. Dies sind u. a. Tanzveranstaltungen, Veranstaltungen von Schönheitstänzen, Table Dance, Schaustellungen von Personen, das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos, Catcher-, Ringkampf- und Boxveranstaltungen sowie der Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsapparaten und -automaten und Unterhaltungs- und Geschicklichkeitsspiele an Orten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Die Höhe der Steuer bemisst sich nach der Art und dem Ort der Veranstaltung bzw. dem Aufstellort des Automaten/des Gerätes.
Besonderheiten:
Steuerbefreiung kann auf Antrag des Steuerpflichtigen z. B. gewährt werden für
Veranstaltungen sind spätestens drei Werktage vorher, die Inbetriebnahme eines Spielautomaten unverzüglich anzumelden.
Personalausweis
Die Steuer beträgt für:
Tanzveranstaltungen 15 % des Eintrittskartenpreises
Filmvorführungen 30 % des Eintrittskartenpreises
alle anderen Fälle 20 % des Eintrittskartenpreises
Auch eine Abrechnung nach der Veranstaltungsfläche ist möglich
Geräte/Spiele mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen 20 % des Einspielergebnisses
Geräte/Spiele mit Gewinnmöglichkeit an sonstigen Orten 20 % des Einspielergebnisses
Geräte/Spiele ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen 20 % des Einspielergebnisses mind. jedoch 70,00 EUR
Geräte/Spiele ohne Gewinnmöglichkeit an sonstigen Orten 20 % des Einspielergebnisses mind. jedoch 35,00 EUR
Sonstige Geräte, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten
dargestellt werden oder die eine Verherrlichung/Verharmlosung des
Krieges zum Gegenstand haben 20 % des Einspielergebnisses mind. jedoch 500,00 EUR
elektronisch multifunktionale Bildschirmgeräte ohne
Gewinnmöglichkeit 20 % des Einspielergebnisses mind. jedoch 35,00 €,
Kegelbahnen 25,00 EUR
Doppelkegelbahnen 50,00 EUR