Neues Rathaus
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
HINWEIS:
Für den Publikumsverkehr ist die Straßenverkehrsabteilung grundsätzlich geschlossen. Anträge für die Straßenverkehrsabteilung (Bewohnerparken, Handwerkerkarten etc.) sind online zu stellen: fd32.1@goettingen.de
Öffnungszeiten
Mo: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Di: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mi: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Do: | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
Fr: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Genehmigung von Straßenfesten und Umzügen auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen
Für Umzüge im Rahmen von traditionellen Volksfesten auf öffentlichen Straßen ist eine Genehmigung erforderlich.
Notwendige Unterlagen
Formloses Antragsschreiben mit den Angaben über die verantwortliche Person, Datum, Zeitraum, Sammelpunkt und Verlauf des Umzuges unter Angabe der jeweiligen Straßen, sowie die voraussichtliche Teilnehmerzahl.
Gebühren
20,00 Euro bis 80,00 Euro
Wenn für Laternenumzüge öffentliche Straßen, Plätze und Wege genutzt werden, ist dazu eine Genehmigung erforderlich.
Notwendige Unterlagen
Formloses Antragsschreiben mit den Angaben über die verantwortliche Person, Datum, Zeitraum, Sammelpunkt und Verlauf des Umzuges unter Angabe der jeweiligen Straßen, sowie die voraussichtliche Teilnehmerzahl.
Gebühren
20,00 Euro
Welche Fristen müssen beachtet werden?
Der Antrag ist zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Institutionen (untere Straßenverkehrsbehörde, Polizei und andere Stellen) beteiligt und informiert werden müssen.
Müssen bzw. sollen Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung für Nachbarschaftsfeste gesperrt werden, ist eine Genehmigung erforderlich.
Notwendige Unterlagen Formloses Antragsschreiben mit den Angaben über die verantwortliche Person, Datum, Zeitraum und Straßenabschnitt, der gesperrt werden soll.
Gebühren
30,00 - 80,00 Euro
§ 45 Straßenverkehrsordnung (STVO)§ 29 Straßenverkehrsordnung (STVO)