Stadt Göttingen
Breslauer Straße 2
37085 Göttingen
Im Zusammenhang mit dem Schulbesuch besteht für Schülerinnen und Schüler Deckungsschutz für das Abhandenkommen und die Beschädigung von Kleidungsstücken, Fahrrädern, Brillen und zum Schulbetrieb bestimmten Sachen, soweit der Schaden nicht in grobe Fahrlässigkeit der/des Geschädigten zurückzuführen ist.
Haftpflichtdeckungsschutz für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen während der Betriebspraktika und Schülerlotsendienst.
Invaliditätsentschädigung für jugendliche Mitglieder von Sportgruppen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Notwendige Unterlagen
Antrag / Meldung durch Schule, Verein, Jugendamt
Ansprechpartnerin:
Schulräume können auf besonderen Antrag für schulfremde Zwecke vermietet werden.
Besonderheiten:
Eine Nutzung in den Schulferien ist grundsätzlich nicht möglich.
Notwendige Unterlagen
Antrag /Personalausweis
Rechtsgrundlage
Mietentgeltordnung für die außerschulische Nutzung der in der Trägerschaft der Stadt Göttingen stehenden Schulen vom 13.09.2013 sowie die Bedingungen der Vermietung von Schulräumen vom 15.08.2013
Weitere Informationen hier
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