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Reisen mit BTM

Zuständiger Fachdienst: Gesundheitsamt - Zentrale Anmeldung / Vermittlung
Öffnungszeiten:

Mo:  08.00 - 16.00 
Di:  08.00 - 16.00 
Mi:  08.00 - 16.00 
Do:  08.00 - 16.00 
Fr:  08.00 - 13.00 
Hausanschrift:

Gesundheitsamt, Haupthaus
Theaterplatz 4
37073 Göttingen



Verreisen mit ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln

 

Viele Patienten sind auch während ihres Urlaubs im Ausland auf ihre Medikamente angewiesen. Hierbei ist es bei Grenz- und Zollkontrollen hilfreich bzw. nötig, für die mitgeführten Arzneimittel eine ärztliche Bescheinigung vorweisen zu können. Für Medikamente, die dem Betäubungsmittelrecht unterliegen, wie etwa starke Schmerzmittel, gelten besondere Regeln.

 

Arzneimittel

Informieren Sie sich vorab bei der Botschaft des Urlaubslandes oder den Internetseiten des Auswärtigen Amtes über die Bedingungen bei Mitnahme des persönlichen Bedarfs an Medikamenten, Spritzen und Kanülen.

Betäubungsmittel

Bei Aufenthalten bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) benötigen sie ein Dokument, das vom behandelnden Arzt/Ärztin ausgefüllt und vom Gesundheitsamt beglaubigt werden muss.

 

Für die Beglaubigung ist das Gesundheitsamt zuständig, in dessen Bereich der/die verordnende Arzt/Ärztin seinen/ihren Praxissitz hat.

 

Es wird empfohlen 14 Tage vor Reiseantritt einen Termin mit dem Gesundheitsamt zu vereinbaren (Tel. 0551/400-4802).
Außerdem wird eine Gebühr von 13,00 Euro fällig. Das vom Arzt vollständig ausgefüllte Formular, oder das Betäubungsmittelrezept, sowie der Personalausweis müssen zum Termin mitgebracht werden.

 

Es ist trotzdem ratsam, sich vor Reiseantritt bei der entsprechenden Botschaft des Urlaubslandes nach den geltenden Einfuhrbestimmungen zu erkundigen.

 

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de).



Zuständig für diese Dienstleistung:
Ansprechpartner/in
Telefon
E-Mail
 
Christine Siegmann
0551/400-4803
E-Mail
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Petra Brügmann
0551/400-4802
E-Mail
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Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung
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Postanschrift:
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E-Mail:
stadt@goettingen.de
Internet:
www.goettingen.de

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