Deutsch
English
Groesser A Kleiner
Kontrast
Alles Zuruecksetzen

Stadt Göttingen Stadt Göttingen


  • Home
  • Rathaus 

    Rathaus
    SCHLIEßEN   Schliessen_Button

    • OB & Dezernate
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Bürgerservice
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Politik
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Öffentliche Sitzungen
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Beteiligung & Planung
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Pläne & Konzepte
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Bekanntmachungen
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Arbeitgeber Stadt
      Pfeil_Lang_Rechts
  • Leben 

    Leben
    SCHLIEßEN   Schliessen_Button

    • Stadt im Überblick
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Freizeit & Sport
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Menschen & Generationen
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Migration & Integration
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Gesundheit
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Bildung
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Lebenslagen
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Mobilität
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Digitalisierung Externer Link
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Wohnen & Bauen
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Klima- und Umweltschutz
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Notruf & Hilfen
      Pfeil_Lang_Rechts
  • Wissenschaft & Wirtschaft 

    Wissenschaft & Wirtschaft
    SCHLIEßEN   Schliessen_Button

    • Hochschulen
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Forschung
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Wirtschaft
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Servicestelle für Wissenschaft & Wirtschaft
      Pfeil_Lang_Rechts
  • Kultur 

    Kultur
    SCHLIEßEN   Schliessen_Button

    • Veranstaltungen
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Jahresübersicht
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Kulturangebote
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Kulturadressen
      Pfeil_Lang_Rechts
  • Tourismus Externer Link
SUCHE   Suche
MENÜ   menublock

Deutsch   /   English
Newsletter
Impressum
Datenschutz
© 2021 Stadt Göttingen


SIE SIND HIER: Startseite
  • Pfeil_Rechts_Offen_GroßRathaus
    • Pfeil_Rechts_Offen_GroßBürgerservice
      • Pfeil_Rechts_Offen_GroßDienstleistungen


Navigation
+
−
Pfeil Links
  Bürgerservice
  • Dienstleistungen
  • Fachbereiche & Fachdienste
  • Öffnungszeiten & Adresse
  • weitere Dienste


Diese Seite drucken
Mehr Schließen
Drucken
ABBRECHEN Schliessen_Hamburger Pfeil_Links_Offen_Groß    ZURÜCK

Meldeangelegenheiten

Zuständiger Fachdienst: Einwohnerangelegenheiten
Öffnungszeiten:
In den Dienststellen der Göttinger Stadtverwaltung gelten ab Mittwoch, 25. März 2020, besondere Öffnungszeiten wegen des neuartigen Coronavirus'. Aktuelle Informationen erhalten Sie im Liveblog der Stadtverwaltung.

Hausanschrift:

Neues Rathaus
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen


HINWEIS: Aufgrund der aktuellen Corona-Lage sind zurzeit Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Es wird gebeten, einen Termin über die Online-Terminanfrage zu buchen.

 

Sind online keine buchbaren Termine mehr vorhanden, gibt es derzeit leider keine Möglichkeit kurzfristig Termine zu erhalten.

Hinweise zu Reisen mit abgelaufenen Reisedokumenten gibt es unter bundespolizei.de

 

 

Nur in Ausnahmefällen ist eine telefonisch Terminvereinbarung über die Service-Hotline Einwohnermeldehalle möglich (siehe unten). Bis auf weiteres sind in diesem Bereich keine offenen Sprechzeiten vorhanden.

 

 

Hinweis zur Buchung von Online-Terminen:

Es wird darum gebeten, immer nur einen Termin zu reservieren.

Sollten mehrere Termine gebucht werden, behält sich der Fachdienst vor, die weiteren Termine zu löschen, um Terminkapazitäten nicht einzuschränken und anderen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls zeitnahe Terminreservierungen zu ermöglichen.

Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.

 

 

 

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage kann ggf. diese Frist nicht eingehalten werden und darf unter diesen Umständen überschritten werden.

 

 

 

Hinweis

 

In den Verwaltungsstellen

  • können keine vorläufigen Personalausweise, vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe ausgestellt werden,
  • ist keine elektronische Zahlung der Gebühren möglich (nur Barzahlung),
  • können keine aktuellen biometrischen Passfotos erstellt werden, diese müssen mitgebracht werden.

 

 

Eine Zweitwohnungssteuer wird in Göttingen seit dem 01.01.2010 nicht mehr erhoben.

 

Abmeldung von Einwohnern

Hinweis zur Buchung von Online-Terminen:

Es wird darum gebeten, immer nur einen Termin zu reservieren. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.

Online-Terminanfrage - Einwohnermeldeangelegenheiten / An-, Ab-, Ummeldung Wohnsitz

 

Hinweis: Aufgrund der aktuellen Corona-Lage kann eine Abmeldung aktuell auch per E-Mail an meldeamt@goettingen.de erfolgen. Vorsussetzung hierfür ist aber, dass die Kopie des Ausweises/Passes, das genaue Datum des Auszugs bzw. Verlassen des Bundesgebietes und die neue Anschrift mitgeteilt werden. Eine Vorsprache kann dann entfallen.

 

 

Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird (Wegzug in das Ausland) oder der Auszug aus einer Nebenwohnung erfolgt. Die Abmeldung des Nebenwohnsitzes ist nur am Hauptwohnsitz möglich. Hierfür bitte die unten aufgeführten Formulare ausfüllen und an den Fachdienst Einwohnerangelegenheiten senden.

 

Wird eine neue Wohnung im Inland bezogen, ist der Zuzug innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung bei der neuen Meldebehörde anzuzeigen.

 

Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber. Für Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.

 

Das Ausfüllen und die Zuleitung der Abmeldung kann von einer beauftragten Person vorgenommen werden. Die Unterschrift auf dem Meldeformular ist jedoch vom Meldepflichtigen eigenhändig vorzunehmen. Im Falle einer der gemeinsamen Abmeldung von Familienangehörigen (Eltern mit ihren minderjährigen Kindern) mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen eigenhändig unterschreibt bzw. persönlich erscheint. Volljährige Familienmitglieder dürfen nur mit abgemeldet werden, wenn eine Vollmacht vorliegt.
 

Notwendige Unterlagen

  • Identitätsnachweis:  Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Geburtsurkunde, sofern noch kein Ausweis/Pass vorhanden ist.
  • Bei Bevollmächtigung zusätzlich den Ausweis Ihres Bevollmächtigten und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht.

 

Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

 

Gebühren
keine
 

Fristen
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen. Die Abmeldung wird unverzüglich bearbeitet.

Anmeldung von Neubürgern (einschließlich Nebenwohnsitz)

Hinweis zur Buchung von Online-Terminen:

Es wird darum gebeten, immer nur einen Termin zu reservieren. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.

 

Online-Terminanfrage - Einwohnermeldeangelegenheiten / An-, Ab-, Ummeldung Wohnsitz

 

Hinweis: Aufgrund der aktuellen Corona-Lage kann die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes ebenfalls per E-Mail an meldeamt@goettingen.de  erfolgen. Vorsussetzung hierfür ist aber, dass die Wohnungsgeberbescheinigung, eine Kopie vom Ausweis/Pass und ein Schreiben, dass nur der Nebenwohnsitz angemeldet wird, in der E-mail mitgesendet werden.

 

Personen, die eine Wohnung beziehen, haben sich für diese anzumelden. Wohnung im Sinne des Meldegesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.

 

Büro- und Geschäftsräume sind keine Wohnungen im Sinne des Meldegesetzes.

 

 

Notwendige Unterlagen

  • Seit dem 01.11.2015 benötigt jeder Meldepflichtige eine Wohnungsgeberbestätigung(z.B. Vermieter bzw. Eigentümer) diese ist bei der Anmeldung/Ummeldung vorzulegen. Eine Anmeldung mit einem Mietvertrag ist nicht ausreichend.
  • Identitätsnachweis (wenn vorhanden Personalausweis, sonst Reisepass). Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Geburtsurkunde, sofern noch kein Kinder-,Reisepass oder Personalausweis vorhanden sind.

 

 

 

Weitere Informationen für Studierende erhalten Sie hier. Aktion Heimspiel

Allgemeine Informationen für die Anmeldung von Neubürgern (einschließlich Nebenwohnsitz) (7 KB)

Führungszeugnis

Aufnahme/Entgegennahme von Anträgen auf Führungszeugnisse.

 

Hinweis zur Buchung von Online-Terminen:

Es wird darum gebeten, immer nur einen Termin zu reservieren. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.

Online-Terminanfrage - Einwohnermeldeangelegenheiten / Beantragung Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Bei Personen unter 18 Jahren ist das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten erforderlich.

 

Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden.Eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig!

 

Die Beantragung des Führungszeugnisses muss persönlich erfolgen. Dies kann im Neuen Rathaus oder direkt online beim Bundesamtes für Justiz (BfJ) geschehen.

 

Alle weiteren Informationen zur Beantragung im Internet gibt es im Online-Portal des BfJ unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Bitte beachten Sie: Andere Möglichkeiten der Antragsstellung über verschiedene Portale im Internet sind nicht seriös!

 

Der unten angefügte Flyer gibt weitere Hinweise zur online Beantragung.

 

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag ausgestellt wird. Es ist ein Auszug über die zu Ihrer Person im Bundeszentralregister gespeicherten Daten. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.

 

Es gibt vier Arten von Führungszeugnissen:

  • Privates Führungszeugnis (Beleg-Art N) (z.B. zur Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber)Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, wird es Ihnen direkt vom Bundeszentralregister in Bonn zugesandt. Den amtlich vorgeschriebenen Antragsvordruck hält die Behörde bereit und füllt diesen selbst aus.
  • Behörden Führungszeugnis (Beleg-Art O) (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, sind der genaue Verwendungszweck bei dieser Behörde und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde anzugeben, da es dieser Behörde direkt vom Bundeszentralregister übersandt wird.
  • Erweitertes Führungszeugnis (seit 01.05.2010) nach §30a Bundeszentralregistergesetz für Personen, die in der Kinder- und Jugendbetreuung tätig sind.
  • Europäisches Führungszeugnis (ab 31.08.2018) nach § 30b Bundeszentralregistergesetz - BZRG für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen

 

 

Für das erweiterte Führungszeugnis erhält die Person ein Anforderungsschreiben des Arbeitgebers, des Trägers oder der Trägerorganisation der bzw. die das Führungszeugnis benötigt. Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten:

  • Daten der Organisation
  • Bestätigung, dass die Voraussetzungen nach §30a Abs.1 BZRG vorliegen
  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Person, die das Führungszeugnis beantragen soll
  • die gewünschte Belegart
  • ggf. die Anschrift der Behörde, an die das Führungszeugnis gesandt werden soll

 

Europäisches Führungszeugnis

Gemäß § 30b Bundeszentralregistergesetz - BZRG sind ab dem 31. August 2018 in das Führungszeugnis von Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister ihres Herkunftsmitgliedstaates vollständig und in der übermittelten Sprache aufzunehmen (Europäisches Führungszeugnis), sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Zugleich reduziert sich die Gebühr für das Europäische Führungszeugnis von 17 Euro auf 13 Euro.

 

Die in diesen Fällen bisher bestehende Wahlmöglichkeit, ein Europäisches oder lediglich ein ‚einfaches‘ deutsches Führungszeugnis zu beantragen, entfällt. Die Erteilung des europäischen Führungszeugnisses knüpft allein an die Angaben zu den Staatsangehörigkeiten der Antragsteller an und zwar unabhängig davon, welche Antragsart (Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde) gewählt wird. Eine gesonderte Antragstellung eines Europäischen Führungszeugnisses bedarf es nicht mehr.

 

Sofern sich aus dem Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses ergibt, dass die Antrag stellende Person neben oder anstatt der deutschen Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten besitzt, wird automatisch ein Europäisches Führungszeugnis erteilt. Bei mehreren Staatsangehörigkeiten von mehreren EU-Mitgliedstaaten werden alle Herkunftsstaaten um Mitteilungen ersucht.

 

In diesem Zusammenhang wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses eine längere Bearbeitungszeit erfordern kann, da die Mitteilung aus dem Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates angefordert werden muss. Die dem Informationsaustausch innerhalb der EU zugrunde liegenden europäischen Vorschriften sehen für den angefragten Mitgliedstaat eine Antwortfrist von 20 Arbeitstagen vor, hinzu kommen ggf. Bearbeitungszeiten im Bundesamt für Justiz und Postlaufzeiten. Eine Aushändigung von Europäischen Führungszeugnissen beim Bundesamt für Justiz ist aus diesem Grund leider nicht möglich.

 

Weitere Informationen zum erweiterten Führungszeugnis finden Sie unter Bundesamt für Justiz

 

Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es dieser Behörde direkt übersandt. Der Antragsteller kann verfügen, dass das Führungszeugnis, falls es Eintragungen enthält, einem von ihm zu bestimmenden Amtsgericht zu seiner Einsichtnahme übersandt wird.

 

Voraussetzungen:

  • Vollendung des 14. Lebensjahres und der gesetzliche Vertreter
  • Bei Personen unter 18 Jahren ist das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten erforderlich.
  • persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität, Personalausweis, Reisepass.

 

Gebühren
13,00 Euro

 

Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen (Flyer des BfJ zur Führungszeugnisbeantragung) (0,84 MB)
Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis (31 KB)

Meldebescheinigungen

 

 

Hinweis zur Buchung von Online-Terminen:

Es wird darum gebeten, immer nur einen Termin zu reservieren. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.

Online-Terminanfrage - Einwohnermeldeangelegenheiten / Meldebescheinigung

 

Auf Antrag erstellen wir Bescheinigungen über die im Melderegister über die Betroffenen eingetragenen Daten. Dies sind in erster Linie Meldebestätigungen, Aufenthaltsbescheinigungen, Lebensbescheinigungen und Haushaltsbescheinigungen.

 

Diese Bescheinigungen können schriftlich oder persönlich von den Betroffenen beantragt werden. Wegen der dem Datenschutz unterliegenden Inhalte dieser Bescheinigungen können sie Dritten nur mit Vollmacht ausgehändigt werden.

 

Fristen
Die Meldebescheinigung wird sofort erstellt.

 

Notwendige Unterlagen

  • Nachweis der Identität des/der Antragstellers/in: z.B. Ausweis oder Pass
  • ggf. Vollmacht und Identitätsnachweis des Beauftragten

 

Gebühren
7,50 Euro

 

Bescheinigungen zur Beantragung von Sozialleistungen, z. b. Arbeitslosengeld, Kindergeld sind gebührenfrei. Die Vorlage eines entsprechenden Nachweises ist erforderlich.

Personalausweis

Hinweis zur Buchung von Online-Terminen:

Es wird darum gebeten, immer nur einen Termin pro Anliegen zu reservieren. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.

 

Beantragung:
Online-Terminanfrage - Einwohnermeldeangelegenheiten / Beantragung Personalausweis/Reisepass
Abholung:
Online-Terminanfrage - Einwohnermeldeangelegenheiten / Abholung Personalausweis/Reisepass

 

Der neue Personalausweis ist in seiner Grundfunktion ein amtliches Ausweisdokument (Sichtausweis). Gegenüber dem alten Dokument wurde er mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten. Die (freiwilligen) Zusatzfunktionen dienen der eigenen Sicherheit. Nach der letzten Gesetzesänderung kann die Funktion nicht mehr ausgeschaltet werden. Die Aktivierung ist jedoch freiwillig.

 

Zusatzfunktionen:

  • elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion) → z.B. für die Identifizierung im Internet oder als Altersnachweis an Zigarettenautomaten
  • elektronische Signatur → ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung digitaler Dokumente, z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren
  • zwei digitale Fingerabdrücke → Nur die vom Staat dazu berechtigten Stellen haben Zugriff auf diesen biometrischen Bereich, z.B. die Beamten an Grenzkontrollen. Im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises kann auf die biometrischen Daten nicht zugegriffen werden.

 

Folgende Daten sind auf dem Ausweis sichtbar und im Chip gespeichert:

  • Familienname
  • Geburtsname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Tag und Ort der Geburt
  • Lichtbild (kann vom Chip durch Behörden abgerufen werden)
  • Anschrift
  • Staatsangehörigkeit
  • Ordensname (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)
  • Künstlername (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)

 

Weitere Informationen zum neuen Personalausweis gibt es unter www.personalausweisportal.de

 

Voraussetzungen

  •  Der Antragsteller muss Deutscher sein.
  • Der Antragsteller muss in Göttingen mit einziger oder Hauptwohnung gemeldet sein.
  • Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Ist der Antragsteller unter 16 Jahre alt, müssen die Sorgeberechtigten ihre Zustimmung geben. Von der Ausweispflicht ist befreit, wer im Besitz eines gültigen Reisepasses ist, Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Der Personalausweis kann auch ohne Unterschrift gültig sein.

 

Folgende Unterlagen müssen bitte zur Beantragung mitgebracht werden

  • Alter Personalausweis bzw. vorläufigen Personalausweis
  • Bei Erstbeantragung zusätzlich Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand.
    • Ein biometrisches Foto kann auch direkt in der Meldehalle angefertigt werden. Die Gebühr für das digitale Lichtbild, das nur elektronisch vorliegt und nicht ausgedruckt wird, beträgt 2 Euro.

      Um Wartezeiten zu vermeiden, erstellen Sie das digitale Foto bitte bevor Sie eine Wartenummer anfordern.

 

    Bearbeitungsfristen

     Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach der Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei Berlin. Die Bundesdruckerei schickt per Post einen Brief mit der PIN/PUK an die Meldeanschrift. Ca. eine Woche nach Erhalt des Briefes ist der Ausweis dann abholbereit.

     

    Bei vorläufigen Personalausweisen gibt es nach Feststellung der Identität keine Wartezeiten.

     

    Gültigkeit
    Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, danach 10 Jahre.

     

    Gebühren

    • Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 Euro
    • Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 Euro
    • erster Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): 22,80 Euro
    • vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
    • Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): 13,00 Euro
    • Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: 30,00 Euro

    Reisepass / Vorläufiger Reisepass

     

    Hinweis zur Buchung von Online-Terminen:

    Es wird darum gebeten, immer nur einen Termin pro Anliegen zu reservieren. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.

    Beantragung:
    Online-Terminanfrage - Einwohnermeldeangelegenheiten / Beantragung Personalausweis/Reisepass
    Abholung:
    Online-Terminanfrage - Einwohnermeldeangelegenheiten / Abholung Personalausweis/Reisepass

    Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit 26. Juni 2012 ungültig

     

    Ausstellung von Reisepässen und vorläufigen Dokumenten

     

    Wer ins Ausland reist, benötigt hierfür einen gültigen Reisepass. Für Reisen in Länder der Europäischen Union genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis. Genaue Informationen über Einreisebestimmungen erhalten Sie bei Ihrem Reiseveranstalter oder beim Auswärtigen Amt.

     

    Besonderheiten:
    Besondere Voraussetzungen:

    • Der Antragsteller muss Deutscher sein.
    • Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde. Bei Antragstellenden, die mit Nebenwohnsitz in Göttingen gemeldet sind, ist die Ausstellung eines Reisepasses nur in Ausnahmefällen möglich. Auch muss in diesen Fällen eine Ermächtigung der Hauptwohnsitzgemeinde eingeholt werden. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
    • Der Antragsteller muss volljährig sein (ansonsten: Zustimmung beider Elternteile, Ausweise beider Eltern, ggf. Nachweis über Sorgerecht). Sind die Eltern geschieden oder getrennt lebend, muss das alleinige Sorgerecht nachgewiesen werden.
    • Ist der Antragsteller geschäftsunfähig, kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter den Aufenthalt zu bestimmen hat.
    • In besonderen Fällen dürfen für eine Person mehrere Pässe ausgestellt werden. (Nachweise für die Notwendigkeit müssen vorgelegt werden!)
    • Ein Reisepass kann in Ausnahmefällen ohne Unterschrift gültig sein.
    • Für Vielreisende wird ein Reisepass mit 48 statt 32 Seiten angeboten.

     

    e-pass

     

    Seit dem 01.11.2005 werden von allen Passbehörden ausschließlich Pässe mit biometrischen Daten (“ePass“) ausgestellt. Mit Einführung elektronischer Reisepässe treten neue Richtlinien für Passbilder in Kraft.

     

    Die ab dem 01.11.2005 ausgestellten Reisepässe werden von der Bundesdruckerei mit einem Chip versehen. In den Chips der neuen Pässe wurden zunächst die herkömmlichen Passdaten und das Lichtbild gespeichert. Ab 01.11.2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital erfasst. Diese im Chip enthaltenen biometrischen Daten können zukünftig bei der Grenzkontrolle maschinell mit dem Passinhaber verglichen werden. Damit werden Fälschungssicherheit und die Sicherheit vor Missbrauch auf ein völlig neues Niveau gehoben.

     

    Bearbeitungsfristen:
    Die Bearbeitungsfristen beim ePass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei. Der vorläufige Reisepass wird sofort von der Passbehörde ausgestellt.

     

    Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.

     

    Eine Benachrichtigung, dass der Reisepass/Expressreisepass abholbereit ist, erfolgt nicht.

     

    Vorläufiger Reisepass

     

    Hinweis

    Vorläufige Reisepässe können leider nicht in den Verwaltungsstellen ausgestellt werden.

     

     

    Voraussetzungen

    • Göttingen ist Hauptwohnsitz.
    • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Die Zustimmung der Sorgeberechtigten bei der Antragstellung eines Reisepasses für Minderjährige liegt vor.
    • Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, wenn die Lieferung eines e-Passes per Expressbestellung nicht rechtzeitig von der Bundesdruckerei ausgeliefert werden kann. Ein vorläufiger Reisepass muss in Verbindung mit einem endgültigen Reisepass beantragt werden. Die Passbehörde verlangt aus diesem Grund die Vorlage von geeigneten Belegen (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise).

     

    Wie können Sie den Reisepass beantragen?

    • Den Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses können Sie nur persönlich stellen.

     

     

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen bei der Beantragung mit:

    • Alter Reisepass bzw. Kinderreisepass.
    • Bei Erstbeantragung zusätzlich Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis. Persönliches Erscheinen des Kindes ist bei Antragstellung erforderlich.
    • Ggf. Geburts- oder Abstammungsurkunde oder Eheschließungsurkunde.
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand.
      • Ein biometrisches Foto kann auch direkt in der Meldehalle angefertigt werden. Die Gebühr für das digitale Lichtbild, das nur elektronisch vorliegt und nicht ausgedruckt wird, beträgt 2 Euro. Um Wartezeiten zu vermeiden, erstellen Sie das digitale Foto bitte bevor Sie eine Wartenummer anfordern.

     

     

    Allgemeine Hinweise

    • Eine Verlängerung des vorläufigen Reisepasses ist nicht möglich.
    • Der vorläufige Reisepass wird in der Regel sofort ausgehändigt.
    • Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese können Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amt nachlesen.
    • Wenn Sie nur einen vorläufigen Reisepass besitzen, benötigen Sie seit dem 1. Mai 2006 für Reisen in die USA zusätzlich ein Visum. Das Visum können Sie bei der US-Botschaft oder dem amerikanischen Generalkonsulat beantragen. Eine Einreise in die USA ohne Visum ist nur mit einem (normalen) Reisepass möglich, der mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein muss.

     

    Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige
    Möchte ein/e Jugendliche/r unter 18 Jahren einen Reisepass beantragen, benötigt sie/er die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter. Persönliches Erscheinen des Jugendlichen / der Jugendlichen ist bei Antragstellung erforderlich. Bei der Beantragung muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Außerdem werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

    • Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten.
    • Formlose Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten, sofern dieser nicht anwesend ist.
    • Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist .
    • Eventuell bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass.

     

    Gültigkeitsdauer

     

    Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses beträgt maximal ein Jahr.

     

    Gebühren

    • für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre) 37,50€
    • für Personen ab 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre) 60,00€
    • 48-Seiten Pass (statt 32 Seiten) zusätzlich zur Passgebühr 22,00€
    • Expresspass zusätzlich zur Passgebühr 32,00€
    • vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass 26,00€
    • Bei Antragstellung außerhalb der behördlichen Öffnungszeiten oder bei Unzuständigkeit verdoppelt sich die Gebühr

     

    Die Gesamtbearbeitungszeit von der Beantragung bis zur Abholung kann mindestens vier bis sechs Wochen dauern. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Express-Reisepass beantragt werden.
    Die Herstellung von Express-Reisepässen dauert in der Regel vier bis fünf Werktage. Eine Zusicherung über den genauen Lieferzeitpunkt ist damit jedoch nicht verbunden.

    Fotomustertafel (1,32 MB)
    Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten (376 KB)

     

    Ummeldung einer Wohnung

    Hinweis zur Buchung von Online-Terminen:

    Es wird darum gebeten, immer nur einen Termin zu reservieren. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.

     

    Online-Terminanfrage - Einwohnermeldeangelegenheiten / An-, Ab-, Ummeldung Wohnsitz

    Personen, die innerhalb einer Gemeinde/Stadt eine neue Wohnung beziehen, haben sich für diese umzumelden. Wohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder zum Schlafen genutzt wird.

     

    Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber. Für Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.

     

    Der Meldepflichtige kann sich vertreten lassen. Auf Wunsch der Meldebehörde muss er jedoch persönlich erscheinen. In jedem Fall muss der Meldepflichtige das Meldeformular eigenhändig unterschreiben bzw. seinem Vertreter eine entsprechende Vollmacht ausstellen. Im Falle einer gemeinsamen Ummeldung von Familienangehörigen (Eltern mit ihren minderjährigen Kindern) mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen das Meldeformular unterschreibt. Volljährige Familienmitglieder dürfen nur mit angemeldet werden, wenn eine Vollmacht vorliegt.

     

    Fristen
    Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung erfolgen. Wird die Frist nicht eingehalten, kann ein Bußgeld erhoben werden. Die Bearbeitung der Ummeldung erfolgt unverzüglich.

     

    Notwendige Unterlagen

    • Seit dem 01.11.2015 benötigt jeder Meldepflichtige eine Wohnungsgeberbestätigung (z.B. Vermieter bzw. Eigentümer) diese ist bei der Anmeldung/Ummeldung vorzulegen. Eine Anmeldung mit einem Mietvertrag ist nicht ausreichend.
    • Identitätsnachweis (wenn vorhanden Personalausweis, sonst Reisepass). Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Geburtsurkunde, sofern noch kein Kinder-, Reisepass oder Personalausweis vorhanden sind.

     

    Gebühren
    Es fallen keine Gebühren an.

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Hinweis zur Buchung von Online-Terminen:

    Es wird darum gebeten, immer nur einen Termin zu reservieren. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.

     

    Online-Terminanfrage - Einwohnermeldeangelegenheiten / Untersuchungsberechtigungsschein

     

    Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

     

    Besonderheiten
    Zusätzlich zum UB-Schein wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Dieser wird zu Hause von den Personenberechtigten ausgefüllt und zur ärztlichen Untersuchung mitgenommen.

     

    Voraussetzungen

    • Lebensalter 14 Jahre aber unter 18 Jahre
    • Hauptwohnsitz in der Stadt Göttingen

     

    Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen:

    • Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
    • erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
    • weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
    • außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
    • Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes

     

    Bearbeitungsfristen
    Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.

     

    Notwendige Unterlagen
    Kinderausweis, Personalausweis oder Pass

     

    Gebühren
    Es fallen keine Gebühren an.

    Verlusterklärung: Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Kinderpass

     

    Aufnahme und evtl. Weiterleitung der Verlusterklärung von Reisepässen, Personalausweisen und Kinderausweisen

     

    Besonderheiten
    Wer sein Personaldokument verloren hat, kann darüber beim Einwohnermeldeamt der Stadt Göttingen eine Verlusterklärung abgeben und neue Dokumente beantragen.

     

    Notwendige Unterlagen
    Identitätsnachweis (z.B. Reisepass, alter Ausweis, Führerschein)

     

    Gebühren
    Die Aufnahme der Verlusterklärung ist gebührenfrei. Die Ausstellung eines neuen Dokumentes ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind den entsprechenden Dienstleistungen zu entnehmen.




    Zuständig für diese Dienstleistung:
    Ansprechpartner/in
    Telefon
    E-Mail
     
    Service-Hotline Einwohnermeldehalle
    0551/400-4044
    E-Mail
    Pfeil_Lang_Rechts


    Pfeil_Lang_Rechts
    Abmeldung
    Pfeil_Lang_Rechts
    Anmeldung
    Pfeil_Lang_Rechts
    Personalausweis / Pass - Verlustanzeige
    Pfeil_Lang_Rechts
    Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes
    Pfeil_Links_Offen_Groß   ZUR ÜBERSICHT





    • Rathaus
    • Leben
    • Wissenschaft & Wirtschaft
    • Kultur
    • Tourismus Externer Link



    Newsletter
    Mängelmelder

    Stadt Göttingen




    Hausanschrift:
    Hiroshimaplatz 1-4
    37083 Göttingen
    Postanschrift:
    Postfach 3831
    37028 Göttingen
    Telefon:
    0551/400-0
    E-Mail:
    stadt@goettingen.de
    Internet:
    www.goettingen.de

    Navigation



    • Rathaus
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Leben
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Wissenschaft & Wirtschaft
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Kultur
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Tourismus Externer Link
      Pfeil_Lang_Rechts
    RSS-Feed Datenschutz Hinweis: Elektronische Kommunikation Impressum
    © 2021 Stadt Göttingen