Neues Rathaus
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Aufgrund von hohen Besucherzahlen kann es immer wieder zu langen Wartezeiten oder zu vorzeitiger Schließung der Meldehalle kommen.
Nutzen Sie auch die Chance, Termine online zu vereinbaren, oder nutzen Sie unseren Service in den Verwaltungsstellen in Grone, Geismar oder Weende. Sie vermeiden damit lange Wartezeiten.
Bitte beachten: In den Verwaltungsstellen ist leider nur Barzahlung möglich.
Nach 85 Jahren ist die Lohnsteuerkarte aus Pappe zum 21.12.2010 in den Ruhestand gegangen. Unter dem Namen ELStAM (für "Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale") werden alle Daten zwischen Finanzämter, Unternehmen und Arbeitnehmer digital übermittelt.
Informationen gibt es unter www.elster.de sowie im Finanzamt Göttingen.
Das Servicecenter des Finanzamts ist montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr, donnerstags darüber hinaus 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.
Telefonische Auskünfte zu der elektronischen Lohnsteuerkarte erteilt das Finanzamt Göttingen unter der Rufnummer 0551 407-678 oder auf den Seiten der Oberfinanzdirektion Niedersachsen und des Bundesministeriums der Finanzen. Für Rückfragen sollten die Identifikationsnummer, bei Auskünften im Finanzamt auch die gültigen Ausweispapiere bereitgehalten werden.
Für melderechtliche Änderungen wie zum Beispiel:
ist weiterhin die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig.
Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von den Gemeinden ausgestellt.
Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt!