Stadt Göttingen
Gothaer Platz 3
37083 Göttingen
Der zuständige Sozialarbeiter erarbeitet mit den Beteiligten im Rahmen eines intensiven Beratungsprozesses die individuell geeignete und gewünschte Hilfe. Im Bedarfsfall erfolgt eine weiterführende diagnostische Abklärung durch Psychologen, Kinder- und Jugendpsychiater etc.. Bereits vorliegend diagnostische Befunde werden in den Beratungsprozess einbezogen. Die Entscheidung über die einzuleitende Hilfe erfolgt in einem Gremium, welches aus verschiedenen Fachkräften besteht. Nach schriftlicher Antragstellung und Einleitung der jeweiligen Hilfe, erfolgt weiterhin eine enge Kooperation zwischen den beteiligten Familienmitgliedern, der mit der Durchführung der Hilfe beauftragten Institution und dem zuständigen Sozialarbeiter bis zur Beendigung der Hilfe.
§§ 27, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 35a, 36, 41 SGB VIII
Gebühren werden nicht erhoben, jedoch erfolgt bei Durchführung teilstationärer und stationärer Maßnahmen eine Heranziehung der Unterhaltspflichtigen zu den entstehenden Kosten