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Eheschließung

Zuständiger Fachdienst: Standesamt
Öffnungszeiten:
In den Dienststellen der Göttinger Stadtverwaltung gelten ab Mittwoch, 25. März 2020, besondere Öffnungszeiten wegen des neuartigen Coronavirus'. Aktuelle Informationen erhalten Sie im Liveblog der Stadtverwaltung.

Hausanschrift:

Neues Rathaus
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen


Standesamt – Hotline:

Die Hotline des Standesamtes ist

Mo bis Do von 8.00 bis 13.00 Uhr
unter Tel.: 0551/400-3838 erreichbar.

 

 

 

 

Aufgrund der Corona-Pandemie gelten eingeschränkte Öffnungszeiten nach vorhergier Terminvergabe. Termine können nur online, per E-Mail oder telefonisch vereinbart werden. 

 

Trauungen werden aktuell im Alten Rathaus sowie zusätzlich vom 01.06. bis 30.09. des Jahres auf den Schillerwiesen angeboten.

 

Freitags sind Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Eheschließung

 

 

Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Eheschließung ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Sie wird von dem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk einer der Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner den Hauptwohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Göttingen wohnen und trotzdem hier heiraten möchten – kein Problem. Sie melden Ihre Eheschließung beim Wohnsitzstandesamt an und teilen mit, dass Sie beim Standesamt Göttingen heiraten möchten. Der Standesbeamte dort wird uns dann die Unterlagen übersenden.

 

Welche Urkunden und Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.

 

Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Göttingen geboren sind und ihren Hauptwohnsitz in Göttingen haben.
In diesem Fall legen Sie bitte nur Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.

 

Sofern Sie nicht in Göttingen geboren sind, ist eine aktuell beglaubigt Abschrift aus dem Geburtenregister des Geburtsstandesamtes erforderlich und wenn der Hauptwohnsitz einer der Verlobten sich nicht in Göttingen befindet, zusätzlich eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde.

 

Haben Sie bereits gemeinsame Kinder, wird um Vorlage der Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung gebeten.

 

Geschiedene oder verwitwete Verlobte müssen sich zusätzlich eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister vom Standesamt des Eheschließungsortes der Vorehe neu ausstellen lassen. Ausnahme – Sie haben Ihre Vorehe beim Standesamt Göttingen geschlossen.

 

In allen anderen Fällen erkundigen Sie sich bitte rechtszeitig beim Standesamt welche Unterlagen von Ihnen für die Anmeldung Ihrer Eheschließung beigebracht werden müssen.

 

Welche Gebühren fallen an?
Im Einzelfall unterschiedlich, wird bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung geklärt.

 

Welche Fristen sind zu beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Auskünfte erteilt Frau Menges, Tel. 400-3107.

 




Zuständig für diese Dienstleistung:
Ansprechpartner/in
Telefon
E-Mail
 
S. Menges
0551/400-3107
E-Mail
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Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Postanschrift:
Postfach 3831
37028 Göttingen
Telefon:
0551/400-0
E-Mail:
stadt@goettingen.de
Internet:
www.goettingen.de

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