Neues Rathaus
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Die Erstkontaktstelle des Jobcenters der Stadt Göttingen ist ab sofort
montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags zusätzlich von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr im
Raum Thorn, Nr. 126, Neues Rathaus, 1. OG, erreichbar.
Auch außerhalb der genannten Öffnungszeiten sind die Mitarbeiter*innen der Erstkontaktstelle unter diesen Telefonnummern erreichbar:
0551/400-2483
0551/400-3406
0551/400-3410
0551/400-3411
0551/400-3412
0551/400-3414
0551/400-3417
0551/400-3481
0551/400-3545
Hintergrund ist, dass durch den mutmaßlichen Brandanschlag auf das Amtshaus am Hiroshimaplatz das Gebäude derzeit nicht betreten werden kann.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben.
Aber auch Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien haben einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen oder dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik oder Sport in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:
Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst zahlen kann, kann seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen lassen.
Für alle Leistungen der Bildung und Teilhabe kann die Antragstellung formlos erfolgen.
Lediglich die Lernförderung (Nachhilfe) muss gesondert beantragt werden.
Weitere Informationen zur Lernförderung gibt es hier.
Weitere Informationen gibt es hier.