Neues Rathaus
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Hinweis:
Wer eine Urkunde (Geburts-, Sterbe-, Lebenspartnerschafts- oder Eheurkunde) benötigt, kann dies auch online beantragen.
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
In der Regel werden Sterbefälle von einem Bestatter beim Standesamt angezeigt, der alle notwendigen Formalitäten erledigt. Falls kein Bestattungsinstitut beauftragt werden soll und man selbst den Sterbefall beim Standesamt beurkunden lassen will, sind dafür im Normalfall folgende Unterlagen erforderlich:
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
§ 38 Nachweise bei Anzeige des Sterbefalls
Die Beurkundung eines Sterbefalles ist gebührenfrei.