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Beurkundung von Sterbefällen

Zuständiger Fachdienst: Standesamt
Öffnungszeiten:
In den Dienststellen der Göttinger Stadtverwaltung gelten ab Mittwoch, 25. März 2020, besondere Öffnungszeiten wegen des neuartigen Coronavirus'. Aktuelle Informationen erhalten Sie im Liveblog der Stadtverwaltung.

Hausanschrift:

Neues Rathaus
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen


 

 

Hinweis:

Wer eine Urkunde (Geburts-, Sterbe-, Lebenspartnerschafts- oder Eheurkunde) benötigt, kann dies auch online beantragen.

 

 

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

 

In der Regel werden Sterbefälle von einem Bestatter beim Standesamt angezeigt, der alle notwendigen Formalitäten erledigt. Falls kein Bestattungsinstitut beauftragt werden soll und man selbst den Sterbefall beim Standesamt beurkunden lassen will, sind dafür im Normalfall folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Bei verheirateten oder verwitweten Verstorbenen die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung (Sterbeurkunde des Partners oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk),
  2. die Geburtsurkunde,
  3. ein Nachweis über den letzten Wohnsitz (z.B. durch den Personalausweis),
  4. eine ärztliche Bescheinigung über den Tod der verstorbenen Person.

 

Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.




Zuständig für diese Dienstleistung:
Ansprechpartner/in
Telefon
E-Mail
 
F. Drewes
0551/400-3103
E-Mail
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Weitere Informationen:

Rechtsgrundlage

Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)

§ 38 Nachweise bei Anzeige des Sterbefalls


Welche Gebühren fallen an?

Die Beurkundung eines Sterbefalles ist gebührenfrei.


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37083 Göttingen
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Telefon:
0551/400-0
E-Mail:
stadt@goettingen.de
Internet:
www.goettingen.de

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