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Ausländerangelegenheiten

Zuständiger Fachdienst: Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Öffnungszeiten:
In den Dienststellen der Göttinger Stadtverwaltung gelten ab Mittwoch, 25. März 2020, besondere Öffnungszeiten wegen des neuartigen Coronavirus'. Aktuelle Informationen erhalten Sie im Liveblog der Stadtverwaltung.

Hausanschrift:

Stadt Göttingen (ehem. Telekom-Gebäude)
Philipp-Reis-Straße 2a
37075 Göttingen


ACHTUNG:


Aufgrund des Brandanschlags auf das Göttinger Amtshaus ist die Ausländerbehörde vollständig in das ehemalige Telekom-Gebäude in der Philipp-Reis-Straße 2 a umgezogen.

 

 

 

 

 

 

Aufenthaltstitel

Telefonische Sprechzeiten der Ausländerbehörde:Montag und Dienstag 14.00 bis 15.30 Uhr

 

Für persönliche Gespräche werden individuelle Termine vergeben. Eine telefonische Terminvereinbarung erfolgt zu den telefonischen Sprechzeiten.

 

Erteilung und Verlängerung der verschiedenen Aufenthaltsformen.

Buchstabe des FamiliennamensAnsprechpartner/in

A - Alj, I

J. Voß

Alk - Aln, L, M

F. Wickmann

Alo - Als, Shb - SZ, T, X

L. Gartmann

Alt - AZ, C, V

K. Backhaus

B, D, k - Kaq

J. Siegmann

E, O, W

A. Rehm

F, Kar - Kz, U, Z

K. Decker

G, P, Q, Y


H, J, R

D. Galander

N, S - Sha, BG

P. Sommer

Studenten A - G, J

Juniorbüro

Studenten H, I, K, R, S

S. Altamirano Marino

Studenten L - Q

J. Saake

Studenten T - Z

T. Baran

Goethe/Erasmus

A. Noll

Studenten VE´s

S. Rozeck

 

Hinweis:Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung für ein minderjähriges Kind die Unterschrift beider Elternteile auf unten stehendem Formular erforderlich ist.
Bei mehreren Kindern ist für jedes Kind ein Formular auszufüllen.

 

Notwendige Unterlagen
Nationalpass, Finanzierungs-, Krankenversicherungsnachweis, Nachweis über den Aufenthaltszweck, Mietvertrag, Biometrisches Foto

 

Gebühren
0 bis 250 Euro

 

Rechtsgrundlage§§ 7 - 38a AufenthG

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Telefonische Sprechzeiten der Ausländerbehörde:Montag und Dienstag 14.00 bis 15.30 Uhr

 

Für persönliche Gespräche werden individuelle Termine vergeben. Eine telefonische Terminvereinbarung erfolgt zu den telefonischen Sprechzeiten.

 

Allgemeine Auskünfte zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) erteilt die Ausländerbehörde der Stadt Göttingen.

 

Buchstabe des FamiliennamensAnsprechpartner/in

A - Alj, I

J. Voß

Alk - Aln, L, M

F. Wickmann

Alo - Als, Shb - SZ, T, X

L. Gartmann

Alt - AZ, C, V

K. Backhaus

B, D, k - Kaq

J. Siegmann

E, O, W

A. Rehm

F, Kar - Kz, U, Z

K. Decker

G, P, Q, Y


H, J, R

D. Galander

N, S - Sha, BG

P. Sommer

Studenten A - G, J

Juniorbüro

Studenten H, I, K, R, S

S. Altamirano Marino

Studenten L - Q

J. Saake

Studenten T - Z

T. Baran

Goethe/Erasmus

A. Noll

Studenten VE´s

S. Rozeck

 

Der herkömmliche Aufenthaltstitel, die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und der Ausweisersatz in Papierform werden ab 1. September 2011 durch einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) im Kreditkartenformat abgelöst.

 

Der eAT besitzt einen kontaktlosen Chip im Karteninnern, auf dem biometrische Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen (Auflagen) und die persönlichen Daten gespeichert sind.

 

Zur Einführung des eAT wurden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet.

 

HINWEIS: Die bisherigen Aufenthaltstitel in Reisepässen und Passersatzpapieren behalten bis längstens 30.04.2021 ihre Gültigkeit.

 

Weitere Informationen zum eAT können auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter www.bamf.de abgerufen werden.

 

Hier können auch Informationen in anderen Sprachen abgerufen werden (Deutsch, Albanisch, Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Japanisch, Koreanisch, Persisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch, Vietnamesisch):

 

 

  • Broschüre "Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT)" unter www.bamf.de

 

 

(Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge / Auszug)

Freizügigkeitsbescheinigung

Telefonische Sprechzeiten der Ausländerbehörde:Montag und Dienstag 14.00 bis 15.30 Uhr

 

Für persönliche Gespräche werden individuelle Termine vergeben. Eine telefonische Terminvereinbarung kann zu den telefonischen Sprechzeiten erfolgen.
Seit dem 07. Januar 2013 werden gem. § 4a und 5 Freizügigkeitsgesetz / EU keine Freizügigkeitsbescheinigungen mehr ausgestellt.

 

Nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalt können EU-Bürger eine Bescheinigung über den Daueraufenthalt erhalten.

 

Für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgern wird weiterhin eine Aufenthaltskarte ausgestellt.

Integrationskurs


Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs.

 

Telefonische Sprechzeiten der Ausländerbehörde:

Montag und Dienstag 14.00 bis 15.30 Uhr

 

Für persönliche Gespräche werden individuelle Termine vergeben. Eine telefonische Terminvereinbarung kann zu den telefonischen Sprechzeiten erfolgen.

 

Gebühren
0 bis 15 Euro

Niederlassungserlaubnis

 

Telefonische Sprechzeiten der Ausländerbehörde: Montag und Dienstag 14.00 bis 15.30 Uhr

 

Für persönliche Gespräche werden individuelle Termine vergeben. Eine telefonische Terminvereinbarung kann zu den telefonischen Sprechzeiten erfolgen.

 

Notwendige Unterlagen:

  • Nationalpass
  • Finanzierungs-, Krankenversicherungs-, Rentenversicherungsbelege
  • Nachweise über Aufenthaltszweck und Qualifikationen
  • Integrationsbescheinigung

 

Gebühren
0 bis 250,00 Euro

Visa

Telefonische Sprechzeiten der Ausländerbehörde: Montag und Dienstag 14.00 bis 15.30 Uhr

 

Für persönliche Gespräche werden individuelle Termine vergeben. Eine telefonische Terminvereinbarung kann zu den telefonischen Sprechzeiten erfolgen.

 

 

  • Verlängerung von Touristen-Visa
  • Prüfung von Einreiseanträgen für Studium, Deutschkurs, Familienzusammenführungen etc.

 

 

Hinweis:
Mit dem folgenden Formular Visumverlängerung - Antrag können ausschließlich die Verlängerungen von kurzfristigen Besuchen (üblicherweise bis zu 3 Monaten) beantragt werden.
Ausländer, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten (wollen), nutzen bitte das Formular Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung (siehe unten).

 

Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung eines Visums für ein minderjähriges Kind die Unterschrift beider Elternteile auf unten stehendem Formular erforderlich ist. Bei mehreren Kindern ist für jedes Kind ein Formular auszufüllen.

 

Notwendige Unterlagen

  • Nachweis bzgl. Notwendigkeit der Visumsverlängerung
  • Finanzierungsnachweis
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Wohnraumnachweis

 

Gebühren
30,00 - 60,00 Euro

 




Zuständig für diese Dienstleistung:
Ansprechpartner/in
Telefon
E-Mail
 
S. Altamirano Marino
0551/400-2308
E-Mail
Pfeil_Lang_Rechts
K. Backhaus
0551/400-2167
E-Mail
Pfeil_Lang_Rechts
H. Baran
0551/400-2688
E-Mail
Pfeil_Lang_Rechts
K. Decker
0551/400-2504
E-Mail
Pfeil_Lang_Rechts
J. Fahrenholz
0551/400-3689
E-Mail
Pfeil_Lang_Rechts
D. Galander
0551/400-2437
E-Mail
Pfeil_Lang_Rechts
L. Gartmann
0551/400-2895
E-Mail
Pfeil_Lang_Rechts
Juniorbüro
0551/400-3202
E-Mail
Pfeil_Lang_Rechts
A. Noll
0551/400-2071
E-Mail
Pfeil_Lang_Rechts
A. Rehm
0551/400-3454
E-Mail
Pfeil_Lang_Rechts
J. Saake
0551/400-2181
E-Mail
Pfeil_Lang_Rechts
J. Siegmann
0551/400-2078
E-Mail
Pfeil_Lang_Rechts
P. Sommer
0551/400-2203
E-Mail
Pfeil_Lang_Rechts
J. Voß
0551/400-3184
E-Mail
Pfeil_Lang_Rechts
F. Wickmann
0551/400-2328
E-Mail
Pfeil_Lang_Rechts


Weitere Informationen:

Rechtsgrundlage

§ 4a und 5 Freizügigkeitsgesetz / EU
EU-Verordnungen (EG) Nr. 1030/2002 und (EG) Nr. 380/2008


Pfeil_Lang_Rechts
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung / Aufenthaltstitel
Pfeil_Lang_Rechts
Application for granting a residence Permit / settlement permit
Pfeil_Lang_Rechts
Visumsverlängerung - Antrag
Pfeil_Lang_Rechts
Welcome to Göttingen
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Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Postanschrift:
Postfach 3831
37028 Göttingen
Telefon:
0551/400-0
E-Mail:
stadt@goettingen.de
Internet:
www.goettingen.de

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