Nahverkehrsplan
Der Nahverkehrsplan (NVP) ist ein Planungsinstrument für den Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Er ist jeweils für die Dauer von fünf Jahren gültig und wird von der Stadt Göttingen in Zusammenarbeit mit der GöVB und weiteren beteiligten Institutionen wie dem Fahrgastbeirat erarbeitet, um das lokale Mobilitätsangebot bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.
Die Nahverkehrsplanung steht dabei im Spannungsfeld eines wachsenden Mobilitätsbedarfs durch steigende Bevölkerungs- und Arbeitsplatzzahlen und den ambitionierten Zielen und Anforderungen des Klimaschutzes und der Luftreinhaltung sowie der Finanzsituation der Stadt. Darüber hinaus muss die Nahverkehrsplanung im NVP dem sich verändernden Mobilitätsverhalten Rechnung tragen und alternative und ergänzende Verkehrsmittel mit einbeziehen.
Der Nahverkehrsplan definiert unter anderem Qualitätsstandards für das zukünftige ÖPNV-Angebot. Er enthält beispielsweise Festlegungen zu Linien (wo), Betriebszeiten (wann), Taktungen (wie oft) und zahlreichen weiteren Kriterien. Darüber hinaus formuliert er Ziele für die Ausgestaltung eines barrierefreien ÖPNV-Systems.
Mit dem Nahverkehrsplan werden also die Rahmenbedingungen und Leitlinien für den ÖPNV für einen Planungshorizont von fünf Jahren formuliert. Bereits 1997 beschloss die Stadt Göttingen, als sogenannter Aufgabenträger für den ÖPNV im Göttinger Stadtgebiet, einen ersten Nahverkehrsplan, der regelmäßig fortgeschrieben wurde.
Der aktuell gültige Nahverkehrsplan wurde 2019 beschlossen und enthält Maßnahmen und Prüfaufträge, die bis 2023 bearbeitet werden. Der nächste Nahverkehrsplan der Stadt Göttingen wird gemeinsam mit dem benachbarten Aufgabenträger Zweckverband Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (ZVSN) mit dem Ziel erarbeitet die regionalen und städtischen Elemente des ÖPNVs in einer gemeinsamen Planung bestmöglich aufeinander abzustimmen.