Flächennutzungsplan
Bei einem Flächennutzungsplan (FNP) handelt es sich um einen sogenannten vorbereitenden Bauleitplan. Als förmliches Planungsinstrument soll mit ihm die städtebauliche Entwicklung innerhalb der Gemeinde gesteuert werden. Gemeinsam mit dem Bebauungsplan, der aus dem FNP entwickelt wird, bildet er die sogenannte zweistufige Bauleitplanung. Die gesetzliche Grundlage für den FNP bildet der Paragraph 5 des Baugesetzbuches (BauGB).
Im Fokus des FNP steht nicht die kartographische Abbildung des aktuellen Zustandes sondern die davon abweichenden in die Zukunft weisenden Planungen - auch in Bezug auf eine nachhaltige Stadtentwicklung. Auf diese Weise soll der Verwaltung ein hilfreiches Instrument für die damit verbunden Maßnahmen und Aufgaben an die Hand gegeben werden. Der FNP dient somit zur langfristigen Steuerung der räumlichen und städtebaulichen Entwicklung.
Die Verwaltung hat eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Göttingen erarbeitet. Nach Ratsbeschluss und Bekanntmachung im Amtsblatt ist der FNP am 18. August 2017 rechtskräftig in Kraft getreten. Dieser ersetzt den FNP aus dem Jahr 1975, der seither rund 100 Mal an die jeweiligen Planungserfordernisse angepasst wurde. Eine wichtige Vorarbeit wurde mit dem Leitbild 2020 geleistet. Es bildet den Handlungsrahmen für die zukünftige Stadtentwicklung ab.
Bei der Erstellung des neuen FNP sind folgende Konzepte und Pläne mit eingeflossen:
- Klimaplan Stadtentwicklung
- Klimaplan Verkehrsentwicklung
- Wohnbaulandkonzept
- Gewerbeflächenkonzept
- Landschaftsplan
- Einzelhandelskonzept