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Baulückenkataster

Aufbau eines Baulückenkatasters für die Stadt Göttingen

Die Verwaltung der Stadt Göttingen baut zurzeit ein Baulückenkataster auf. Damit kommt sie einem politischen Beschluss des Rats der Stadt Göttingen nach.

 

Die Zielgruppe des Baulückenkatasters sind vor allem private Bauwillige, insbesondere junge Familien, die auf der Suche nach einem Grundstück zur Errichtung eines Eigenheims sind. Im Rahmen der Ermittlung der Baulücken im Stadtgebiet wurden insgesamt rund 90 unbebaute Grundstücke identifiziert (Stand Ende 2018). Auf diesen Flächen lassen sich theoretisch etwa 120 Wohneinheiten vornehmlich im Einfamilienhaussegment verwirklichen.

 

Baulücken und Baulückenkataster

Im Baulückenkataster werden im gesamten Stadtgebiet unbebaute, erschlossene Grundstücke bis ca. 2.000 Quadratmeter erfasst, die planerisch für eine Einzelhausbebauung vorgesehen oder geeignet sind. Die Grundstücke liegen entweder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, dessen Festsetzungen die Errichtung eines Wohnhauses zulassen oder bei denen die Zulässigkeit einer Wohnbebauung nach Paragraph 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu bewerten ist. Rechtsgrundlage für dieses Baulückenkataster ist Paragraph 200 Abs. 3 BauGB.

 

Befragung der Eigentümerinnen und Eigentümer 

In das Kataster werden nur Baulücken aufgenommen, bei denen die Eigentümerinnen und Eigentümer ihr ausdrückliches Einverständnis gegeben haben. Aus diesem Grunde werden diese derzeit von der Verwaltung angeschrieben und zur Verfügbarkeit ihrer Grundstücke befragt. Die Beantwortung erfolgt selbstverständlich freiwillig.

 

Ansprechpartner

S. Mayer

Stadt- und Verkehrsplanung


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