Lärmaktionsplan
Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die europäischen Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Turnus gemäß muss ein Lärmaktionsplan alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.
Ziel des Lärmaktionsplanes (LAP) ist es, die Einwohnerinnen und Einwohner vor hohen Lärmbelastungen zu schützen und eine Zunahme des Lärms zu vermeiden. Der Lärmaktionsplan definiert sogenannte Maßnahmenbereiche. Nach Höhe der Lärmbelastung und Anzahl der Lärmbetroffenen werden verschiedene Prioritäten unterschieden. In einer ersten Stufe werden dabei Lärmbelastungen berücksichtigt, die als gesundheitlich schädigend gelten. In diesen Maßnahmenbereichen besteht Handlungsbedarf zur Lärmminderung.
Als Grundlage der Lärmaktionsplanung werden Lärmkarten erstellt. In die Lärmkartierung fließen Eingangsdaten zum Verkehr und Gewerbelärm ein. Differenziert werden dabei die Lärmarten für den Tag (LDEN) und für die Nacht (LNIGHT). Um die Anzahl der Betroffenen zu ermitteln, werden gebäudegenaue Angaben zu den Einwohnerzahlen verwendet.
Weiterhin werden auch Lärmkarten nach der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS) erstellt. Mithilfe dieser Richtlinie kann die Erforderlichkeit von Lärmschutzmaßnahmen ermittelt und deren Wirkung prognostiziert werden.
Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe wurde am 14. Februar 2014 vom Rat der Stadt Göttingen beschlossen. Die Aktualisierung des Lärmaktionsplanes (3. Stufe) konnte nach erfolgter Bürgerbeteiligung mit Ratsbeschluss vom 18. Dezember 2020 im Januar 2021 abgeschlossen werden. Die Aktualisierung beinhaltet eine Überprüfung der Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan der 2. Stufe und die erforderliche Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Lärmminderung.
Die Überprüfung des Lärmaktionsplanes hat ergeben, dass gegenüber der ersten Kartierung die Lärmbetroffenheit um 20 bis 25 Prozent zurückgegangen ist. In diesem Zusammenhang zeigt sich auch eine Reduzierung und eine zum Teil geänderte Priorisierung der Maßnahmenbereiche. Dazu beigetragen haben die Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan der 2. Stufe wie beispielsweise Geschwindigkeitsreduzierungen, Fahrbahnsanierungen, straßenräumliche Maßnahmen und die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte der Göttinger Verkehrsbetriebe (GöVB) sowie genauere Eingangsparameter.
Der Straßenverkehr gilt als eine der größten Quellen der Lärmbelastung. Bereiche höchster Priorität für Maßnahmen liegen in Göttingen überwiegend an den zentralen Einfallstraßen und im Innenstadtbereich.
Der nächste Lärmaktionsplan (4. Stufe) muss bis zum 18. Juli 2023 aktualisiert werden. Die vorausgehende Lärmkartierung (4. Stufe) muss bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein.
Lärmaktionsplan 3. Stufe
Lärmaktionsplan
Lärmkartierung
Lärmaktionsplan 2. Stufe
Lärmaktionsplan
Lärmkartierung