Ersatzbeschaffung eines Auszahlungsautomaten
Die Stadt Göttingen informiert nach § 20 Abs. 3 VOB/A bzw. § 19 Abs. 2 VOL/A über die Freihändige Vergabe der Ersatzbeschaffung eines Auszahlungsautomaten.
Referat für Öffentlichkeitsarbeit
23.07.2018