Leinenzwang für Hunde in Göttingen
Rechtlich bedeutet „Leinenzwang“, dass alle Hunde in den Gebieten angeleint werden müssen, in denen der Leinenzwang herrscht. Im Gebiet der Stadt Göttingen gibt es keinen generellen Leinenzwang. Allerdings ist sicherzustellen, dass Hunde Dritte nicht gefährden.
Hundehalterinnen und Hundehalter oder mit der Führung oder Betreuung von Hunden beauftragten Personen müssen sicherstellen, dass ihr Tier nicht unbeaufsichtigt umherläuft und Personen oder Tiere anspringt oder anfällt. Teilweise reagieren Personen sehr empfindlich auf ungewünschte Hundekontakte, hier sind Konflikte zu vermeiden. Die den Hund führende Person muss körperlich und mental in der Lage sein, das Tier jederzeit zu beherrschen und festzuhalten. Kinder sollten nicht unbeaufsichtigt mit einem Hund unterwegs sein.
Allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit
Der Landesgesetzgeber hat mit dem § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) festgelegt, dass Hunde in Niedersachsen in der Zeit vom 1. April bis einschließlich 15. Juli in der freien Landschaft an der Leine zu führen sind. Der Leinenzwang gilt nicht, wenn die Hunde zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind.
Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die dazugehörigen Wege und Gewässer.
Wildschongebiete und Naturschutzgebieten
In den sogenannten Wildschongebieten gilt ganzjährig ein Leinenzwang für Hunde. Diese Gebiete sind mit einem grünen Hinweisschild gekennzeichnet und dienen dem Schutze der Rückzugsmöglichkeiten des Wildes und sonstiger wildlebender Tiere vor Beunruhigung. Auch in Naturschutzgebieten gilt ein ganzjähriger Leinenzwang.
Göttinger Wallanlagen, vor Rathaus & Bahnhof
Im Stadtgebiet innerhalb der und auf den Wallanlagen sind Hunde an der Leine zu führen. Weiterhin gilt der Leinenzwang auf dem Bahnhofsvorplatz Ostseite einschließlich Zentraler Omnibusbahnhof und den Freiflächen vor dem Neuen Rathaus. Da in diesen Anlagen zahlreiche Besucher/innen unterschiedlichen Alters zusammentreffen, wurde zur Vermeidung von Konflikten ein ganzjähriger Leinenzwang für diese Bereiche festgelegt.
Veranstaltungen
Gerade bei Menschenansammlungen, wie auf Märkten, bei Umzügen, Aufzügen, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen, liegt es im Interesse der Hundehalterinnen und -halter und der übrigen Passantinnen und Passanten, dass Hunde an der Leine geführt werden. Der Leinenzwang bei genehmigungs- oder anzeigepflichtigen Veranstaltungen und Festen ist in Paragraf 12 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt geregelt.
Spielplätze
Paragraf 5 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der Stadt Göttingen sieht zum Schutz der Kinder ein Hundeverbot auf Spiel- und Bolzplätzen vor. Demnach ist es verboten Tiere auf Spiel- und Bolzplätzen zu führen oder laufen zu lassen. Nicht vorgeschrieben, aber einleuchtend ist, Hunde in der Nähe zu Kindertagesstätten und Schulen an der Leine zu führen.
Friedhöfe
Mit Ausnahme von Blindenhunden dürfen keine Tiere auf Städtische Friedhöfe mitgebracht werden. Die Friedhofsverwaltung kann weitere Ausnahmen zulassen, soweit sie mit der Ordnung auf dem Friedhof vereinbar sind.
Bitte: An die Regeln halten
Diese Regelungen sollen ein konfliktfreies Miteinander gewährleisten, ohne eine Interessengruppe übermäßig zu benachteiligen. Aus diesem Grund appelliert die Stadt Göttingen an alle Hundehalterinnen und -halter, sich an die Regelungen zu halten. Das vermeidet Verwarn- und Bußgelder und dient einem guten Miteinander im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme.
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