Deutsch
English
Groesser A Kleiner
Kontrast
Alles Zuruecksetzen

Stadt Göttingen Stadt Göttingen


  • Home
  • Rathaus 

    Rathaus
    SCHLIEßEN   Schliessen_Button

    • OB & Dezernate
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Bürgerservice
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Politik
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Öffentliche Sitzungen
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Beteiligung & Planung
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Pläne & Konzepte
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Bekanntmachungen
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Arbeitgeber Stadt
      Pfeil_Lang_Rechts
  • Leben 

    Leben
    SCHLIEßEN   Schliessen_Button

    • Stadt im Überblick
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Freizeit & Sport
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Menschen & Generationen
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Migration & Integration
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Gesundheit
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Bildung
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Lebenslagen
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Mobilität
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Digitalisierung Externer Link
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Wohnen & Bauen
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Klima- und Umweltschutz
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Notruf & Hilfen
      Pfeil_Lang_Rechts
  • Wissenschaft & Wirtschaft 

    Wissenschaft & Wirtschaft
    SCHLIEßEN   Schliessen_Button

    • Hochschulen
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Forschung
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Wirtschaft
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Servicestelle für Wissenschaft & Wirtschaft
      Pfeil_Lang_Rechts
  • Kultur 

    Kultur
    SCHLIEßEN   Schliessen_Button

    • Veranstaltungen
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Jahresübersicht
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Kulturangebote
      Pfeil_Lang_Rechts
    • Kulturadressen
      Pfeil_Lang_Rechts
  • Tourismus Externer Link
SUCHE   Suche
MENÜ   menublock

Deutsch   /   English
Newsletter
Impressum
Datenschutz
© 2021 Stadt Göttingen


SIE SIND HIER: Startseite
  • Pfeil_Rechts_Offen_GroßRathaus
    • Pfeil_Rechts_Offen_GroßAktuelles aus dem Rathaus


Navigation
+
−
Pfeil Links
  Rathaus
  • Öffentliche Sitzungen


Diese Seite drucken
Mehr Schließen
Drucken
ABBRECHEN Schliessen_Hamburger Pfeil_Links_Offen_Groß    ZURÜCK

Leinenzwang für Hunde in Göttingen

Rechtlich bedeutet „Leinenzwang“, dass alle Hunde in den Gebieten angeleint werden müssen, in denen der Leinenzwang herrscht. Im Gebiet der Stadt Göttingen gibt es keinen generellen Leinenzwang. Allerdings ist sicherzustellen, dass Hunde Dritte nicht gefährden.



Hundehalterinnen und Hundehalter oder mit der Führung oder Betreuung von Hunden beauftragten Personen müssen sicherstellen, dass ihr Tier nicht unbeaufsichtigt umherläuft und Personen oder Tiere anspringt oder anfällt. Teilweise reagieren Personen sehr empfindlich auf ungewünschte Hundekontakte, hier sind Konflikte zu vermeiden. Die den Hund führende Person muss körperlich und mental in der Lage sein, das Tier jederzeit zu beherrschen und festzuhalten. Kinder sollten nicht unbeaufsichtigt mit einem Hund unterwegs sein.

 

Allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit

Der Landesgesetzgeber hat mit dem § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) festgelegt, dass Hunde in Niedersachsen in der Zeit vom 1. April bis einschließlich 15. Juli in der freien Landschaft an der Leine zu führen sind. Der Leinenzwang gilt nicht, wenn die Hunde zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind.

Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die dazugehörigen Wege und Gewässer.

 

Wildschongebiete und Naturschutzgebieten

In den sogenannten Wildschongebieten gilt ganzjährig ein Leinenzwang für Hunde. Diese Gebiete sind mit einem grünen Hinweisschild gekennzeichnet und dienen dem Schutze der Rückzugsmöglichkeiten des Wildes und sonstiger wildlebender Tiere vor Beunruhigung. Auch in Naturschutzgebieten gilt ein ganzjähriger Leinenzwang.


Göttinger Wallanlagen, vor Rathaus & Bahnhof

Im Stadtgebiet innerhalb der und auf den Wallanlagen sind Hunde an der Leine zu führen. Weiterhin gilt der Leinenzwang auf dem Bahnhofsvorplatz Ostseite einschließlich Zentraler Omnibusbahnhof und den Freiflächen vor dem Neuen Rathaus. Da in diesen Anlagen zahlreiche Besucher/innen unterschiedlichen Alters zusammentreffen, wurde zur Vermeidung von Konflikten ein ganzjähriger Leinenzwang für diese Bereiche festgelegt.


Veranstaltungen

Gerade bei Menschenansammlungen, wie auf Märkten, bei Umzügen, Aufzügen, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen, liegt es im Interesse der Hundehalterinnen und -halter und der übrigen Passantinnen und Passanten, dass Hunde an der Leine geführt werden. Der Leinenzwang bei genehmigungs- oder anzeigepflichtigen Veranstaltungen und Festen ist in Paragraf 12 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt geregelt.


Spielplätze

Paragraf 5 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der Stadt Göttingen sieht zum Schutz der Kinder ein Hundeverbot auf Spiel- und Bolzplätzen vor. Demnach ist es verboten Tiere auf Spiel- und Bolzplätzen zu führen oder laufen zu lassen. Nicht vorgeschrieben, aber einleuchtend ist, Hunde in der Nähe zu Kindertagesstätten und Schulen an der Leine zu führen.

 

Friedhöfe

Mit Ausnahme von Blindenhunden dürfen keine Tiere auf Städtische Friedhöfe mitgebracht werden. Die Friedhofsverwaltung kann weitere Ausnahmen zulassen, soweit sie mit der Ordnung auf dem Friedhof vereinbar sind.

 

Bitte: An die Regeln halten

Diese Regelungen sollen ein konfliktfreies Miteinander gewährleisten, ohne eine Interessengruppe übermäßig zu benachteiligen. Aus diesem Grund appelliert die Stadt Göttingen an alle Hundehalterinnen und -halter, sich an die Regelungen zu halten. Das vermeidet Verwarn- und Bußgelder und dient einem guten Miteinander im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme.

 

Anregungen oder Meinungen zu dieser Mitteilung können Sie direkt an IhreMeinung@goettingen.de senden. Wir leiten Ihre Nachricht an den zuständigen Fachdienst weiter.

 

Referat für Öffentlichkeitsarbeit
02.01.2019
Pfeil_Links_Offen_Groß   ZUR ÜBERSICHT





  • Rathaus
  • Leben
  • Wissenschaft & Wirtschaft
  • Kultur
  • Tourismus Externer Link



Newsletter
Mängelmelder

Stadt Göttingen




Hausanschrift:
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Postanschrift:
Postfach 3831
37028 Göttingen
Telefon:
0551/400-0
E-Mail:
stadt@goettingen.de
Internet:
www.goettingen.de

Navigation



  • Rathaus
    Pfeil_Lang_Rechts
  • Leben
    Pfeil_Lang_Rechts
  • Wissenschaft & Wirtschaft
    Pfeil_Lang_Rechts
  • Kultur
    Pfeil_Lang_Rechts
  • Tourismus Externer Link
    Pfeil_Lang_Rechts
RSS-Feed Datenschutz Hinweis: Elektronische Kommunikation Impressum
© 2021 Stadt Göttingen