Abfallzweckverband: Zustimmung zum Jahresabschluss 2018 geebnet
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen hat einstimmig entschieden, dass Vertreter*innen der Stadt in der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Südniedersachsen (AS) unter anderem dem Jahresabschluss 2018, der Entlastung des Geschäftsführers sowie dem Grundsatzbeschluss zur verfahrenstechnischen Weiterentwicklung der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) zuzustimmen. Die MBA soll umgebaut und die Nassvergärung in eine Trockenvergärung überführt werden. Ein von der Linken-Ratsfraktionsgruppe eingebrachter Änderungsantrag wurde einstimmig abgelehnt.
Um die Wirtschaftlichkeit des AS unter Beachtung von Klimaschutzzielen zu erhöhen sowie auch zur Stärkung der Region hatte der AS das Konzept über die verfahrenstechnische Weiterentwicklung der MBA Südniedersachsen in 2017 vorgestellt. Der Umbau des biologischen Teils der MBA in eine Anlage zur Trockenvergärung ist aus wirtschaftlicher Sicht vorteilhaft und trägt somit langfristig zur Gebührenstabilisierung bei. Der finanzielle Vorteil einer Verfahrensumstellung durch Reduzierung der Betriebskosten und der Kosten für die energetische Verwertung der heizwertreichen Fraktion überwiegt den Mehraufwand, der durch die zu tätigende Investition in Form von Abschreibung und Verzinsung entsteht.
Geschäftsführer räumt Vorwürfe Dritter vollständig aus
Zuletzt sah sich der AS Vorwürfen ausgesetzt, er nehme Flug- und Kesselaschen aus der Müllverbrennungsanlage (MVA) in Witzenhausen an. Diese Aschen seien dioxinbelastete Abfälle und dürften folglich nicht auf der Hausmülldeponie Blankenhagen abgelagert werden. Des Weiteren wird behauptet, dass das MBA Output-Material, also Reststoffe, die nach der biologischen Behandlung anfallen, die Ablagerungskriterien nach der Deponieverordnung nicht einhalte. Vorgeworfen wird außerdem, dass dem AS ein alternatives Restmüllbehandlungsverfahren vorgelegen habe, welches durch das Umweltbundesamt (UBA) empfohlen worden sei; Fördermittel seitens des UBA seien mündlich in Aussicht gestellt worden. In einer persönlichen Stellungnahme gegenüber dem Verwaltungsausschuss hat AS-Geschäftsführer Markus Rybarczyk verdeutlicht, dass diese Vorwürfe in aller Deutlichkeit zurückzuweisen sind: „Wir erfüllen alle Ablagerungskriterien.“
Der Vorwurf, dass der AS gefährliche Abfälle aus einer MVA annehme, beruhe auf einer falschen Schlussfolgerung, so Rybarczyk und erläutert, dass in einer MVA mit Rostfeuerungsanlage Rückstände aus der Verbrennung und Rauchgasreinigung anfallen. Die Rückstände aus der Rauchgasreinigung (u.a. Flugaschen, Filterstäube) einer MVA sind gefährliche Abfälle. Die Schlacken aus dem Verbrennungsraum sind aber ungefährliche Abfälle. Die Firma B+T Energie betreibt in Witzenhausen hingegen ein Ersatzbrennstoff-Kraftwerk mit Wirbelschichtbefeuerung (EBS-Kraftwerk). Die Verbrennung in einem EBS-Kraftwerk findet in einer zirkulierenden Wirbelschicht statt. Die dort anfallenden Aschen (u.a. Bettaschen, Flugaschen) sind ungefährliche Abfälle. Diese Flugaschen aus der Wirbelschichtbefeuerung sind nicht vergleichbar mit den Flugaschen, die in der Rauchgasreinigung einer MVA anfallen. Auch in einem EBS-Kraftwerk gibt es eine Rauchgasreinigung als getrennten Verfahrensschritt. In dieser Rauchgasreinigung fallen vergleichbar mit einer MVA auch gefährliche Abfälle an. Als für das Kraftwerk Witzenhausen zuständige Erzeugerüberwachungsbehörde hat das Regierungspräsidium Kassel die abfallrechtliche Einordnung der Aschen vorgenommen. Der AS nimmt ausschließlich die ungefährlichen Aschen aus dem EBS-Kraftwerk in Witzenhausen an.
In der MBA werden überwiegend Restabfälle, Sperrmüll und kleine Mengen an Gewerbeabfällen aus dem Verbandsgebiet behandelt. Die aus dem Hausmüll in der mechanischen Vorbehandlung abgetrennte biologische Feinfraktion wird anschließend in der biologischen Anlagenstufe behandelt. Dabei entsteht ein Gärrest, der MBA Output. Dieser Output hält die Ablagerungskriterien der Deponieverordnung ein und wird auf der Hausmülldeponie Blankenhagen im Landkreis Northeim entsprechend den Regelungen der Planfeststellung der Deponie Blankenhagen nach den Vereinbarungen mit dem Landkreis Northeim auf der Grundlage der Verbandsordnung abgelagert.
Bei der mechanischen Vorbehandlung der beim AS angelieferten Abfälle wird u. a. eine heizwertreiche Fraktion erzeugt, die nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren im Kraftwerk in Witzenhausen energetisch verwertet wird. Als Äquivalent zu der gelieferten Menge an heizwertreicher Fraktion nimmt der AS Aschen aus dem Verbrennungsprozess zurück, die der Aschemenge aus der energetischen Verwertung der vom AS dorthin gelieferten Abfallmenge entspricht. Es werden nur ungefährliche Aschen zurückgenommen, keine Filterstäube oder andere gefährliche Abfälle.
Die Aschen werden zur mechanischen Stabilisierung des MBA Outputs eingesetzt und nach der Vermischung auf der Hausmülldeponie Blankenhagen abgelagert. Dadurch spart der AS Betriebskosten für die Gärresttrocknung ein. Es werden nur Aschen eingesetzt, die als ungefährliche Abfälle auch allein – ohne Vermischung – die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung einhalten. Die Annahme der Aschen ist mit der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig (GAA), im Detail abgestimmt. Das GAA hat dazu schriftlich mitgeteilt, dass gegen die Vermischung und Ablagerung der Aschen mit den Abfällen (MBA Output) keine Bedenken bestehen.
Die Schadlosigkeit der Deponierung wird durch regelmäßige Untersuchungen des Ablagerungsmaterials nachgewiesen. Hierzu werden entsprechend der Deponieverordnung monatlich Analysen sowohl für die Gärreste des AS als auch für die Aschen an das GAA Braunschweig übersandt. Beide Analyseergebnisse belegen für sich getrennt betrachtet die Einhaltung der Kriterien der Deponieverordnung. Darüber hinaus wird im Rahmen einer Deponiebetreiberanalyse für den Landkreis Northeim jährlich eine umfassende Analyse durchgeführt. Diese Analyse beinhaltet auch die Bestimmung der Werte für die Parameter PCDD/PCDF (Dioxine, Furane). Festzuhalten bleibt, dass die einzuhaltenden Grenzwerte deutlich unterschritten werden. Die Umstellung der Nassvergärung auf eine Trockenvergärung hat im Zusammenhang mit dem Vorwurf zum Thema Aschen nichts zu tun. Bei einer Umstellung wird sich die Konsistenz des MBA Outputs verändern, so dass eine neue Abstimmung mit dem GAA erfolgen muss.
Optimierung des Anlagenbetriebs ist Daueraufgabe
Hinter den haltlosen Vorwürfen zum alternativen Restmüllbehandlungsverfahren werden privatwirtschaftliche Interessen vermutet, da die damals angebotene Alternative nicht zum Zuge gekommen war. „Der Verband prüft natürlich kontinuierlich, wie der Anlagenbetrieb optimiert werden kann“, so Rybarczyk, in den Jahren 2011/2012 habe es tatsächlich Überlegungen für eine verfahrenstechnische Optimierung der biologischen Behandlungsstufe gegeben. Da für das alternative Restmüllbehandlungsverfahren jedoch keine belastbare Kostenschätzung vorgelegt wurde und kein Nachweis für die Funktionsfähigkeit erbracht worden war, seien diese Vorschläge nicht verfolgt worden, erläutert Rybarczyk. Für die Alternative war eine Referenzanlage in der Schweiz genannt worden. Da jedoch in dieser Referenzanlage das vorgeschlagene Behandlungsverfahren zu einem Sanierungsfall wurde und keine weiteren Referenzen bekannt seien, wurde dieses Verfahren als für den AS nicht geeignet eingestuft. Eine Empfehlung für die Umsetzung des alternativen Restmüllbehandlungsverfahren beim AS ist seitens des UBA nie ausgesprochen worden. Ebenfalls gab es keine mündlichen Fördermittelzusagen, da keine ausgearbeiteten Unterlagen im Sinne einer Projektskizze beim UBA eingereicht wurden. Investitionen in ein Vergärungsverfahren, welches keine Betriebserfahrungen vorweisen konnte und kann, „waren und sind nicht zu verantworten“, betont AS-Geschäftsführer Rybarczyk; über den Prozess der Optimierungsmöglichkeiten und sinnvollen Handlungsalternativen sei das zuständige Gremium, die Verbandsversammlung, regelmäßig informiert worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Abfallzweckverband alle gesetzlichen Vorgaben des Kommunalverfassungsrechts sowie auch die des Kreislaufwirtschaftsgesetzes einhält.